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Dringend! Rechtliche Frage zur Haltung von Kleintieren!

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goidla



Anmeldedatum: 11.02.2011
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 14.02.2011 14:37    Titel: Dringend! Rechtliche Frage zur Haltung von Kleintieren!

Meine Freundin hat mich eben angerufen und war ganz verzweifelt! Bei ihr im Mietvertrag steht das sie jegliche Tierhaltung vom Vermieter genehmigen lassen muß und sie hatte vor 3 Monaten angefragt wegen Meerschweinchen halten der VM hatte nichts dagegen aber sie hat es sich leider nicht schriftlich geben lassen. Nun ist es so das sie eben vor 2 Monaten 2 Schweinchen aus einem TH übernommen hat und hat für diese auch einen größeren EB gebaut (etwa die Größe eines Bettes). Nun war der Vermieter bei ihr, weil sich eine Nachbarin beschwert hätte das die Schweinchen so laut quieken und meinte sie müsse sie wieder abschaffen da er ja nur 1 Tier erlaubt hätte und nicht 2 und er gedacht hatte das sie das dann in einem kleinen "handelsüblichen" Käfig halten würde...
Sie hat ihm darauf hin erklärt das man Meerschweinchen nicht alleine halten kann und das diese auch Platz brauchen den ein Käfig nicht bieten kann...
dem VM war es aber egal und nun hat sie eine Frist gesetzt bekommen das die Schweinchen bis zum 1.3 wegmüssen und er andernfalls die Wohnung kündigen wird.
Darf der das??
Nein,oder?
weil so viel ich weiß darf man Kleintiere auch ohne Zustimmung des VM halten in begrenzter Anzahl oder?
Hab ihr geraten am besten zum Mietschutzbund zu gehen aber sie hat gemeint der nächste Termin ist erst nach dem 1.3. frei und jetzt hat sie natürlich schon Angst das er seine Drohung war macht aber weggeben will sie die Schweinchen auch nicht mehr vor allem hat sie einen Behinderten Sohn der sehr an den Schweinchen hängt und er würde das nicht verstehen das die wieder wegmüssen...
Sie tut mir so leid aber ich wusste leider auch keinen Rat Sad
Gibts da nicht irgendwie ein Gesetz oder so?
Komisch ist auch das sie in einem Mehrfamilienhaus wohnt mit 12 Parteien und alle gefragt hat und alle meinten sie hören gar nichts von denen...
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Meerschweinchen Forum

Anmeldedatum: 01.08.2005
Beiträge: 2911
Remscheid

Verfasst am:     Titel: Dringend! Rechtliche Frage zur Haltung von Kleintieren!


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andrea1982



Anmeldedatum: 27.09.2007
Beiträge: 489
Wohnort: Niederösterreich/Bezirk Melk

BeitragVerfasst am: 14.02.2011 14:49    Titel:

soweit ich weis ist der Vermieter im recht leider

_________________
Liebe Grüsse Andrea
Meerschweinchen: Leo geb. 18.1.2007, Timmy geb. 10.5.2008
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Elvinw



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Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 14.02.2011 14:54    Titel:

Also,

als wir hier damals eingezogen sind hatten wir auch bei der Hausverwalterin nachgefragt und Sie sagte uns, das Meerschweinchen NICHT als "Tiere im üblichen Sinn gelten" und das man die deshalb auch OHNE Zustimmung halten dürfe solange es NICHT die Grenze des Normalen überschreiten würde!

Gibts denn beim Mieterschutzbund keine Telefonsprechstunde?! Ist zumindest hier in HB so.

Ich bin der Meinung das der Vermieter da nICHT im Recht ist!

LG und Alles Gute!
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Siri_Minerva



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Beiträge: 127
Wohnort: Bedburg-Hau

BeitragVerfasst am: 14.02.2011 14:56    Titel:

Frag doch mal in einem Forum nach das sich mit Rechtsfragen beschäftigt, da findest du bestimmt schnelle Fachliche hilfe Wink

Ich kann auch nur vermuten das
a) der Vermieter wahrscheinlich im Recht ist und deine Freundin
b) Ihre Wohnung riskiert da es ein verstoß gegen den gültigen Mietvertrag ist, kann er im schlimmsten Falle fristlos kündigen.
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Elvinw



Anmeldedatum: 03.09.2008
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 14.02.2011 14:56    Titel:

Nochmal ich,

das habe ich grad gefunden:

Die Tierhaltung ist laut Mietvertrag verboten.
Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam. Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten - BGH (AZ: VIII ZR 10/92). Ob auch ein Yorkshire-Terrier zu den Kleintieren zäht ist in der Rechtssprechung umstritten. Ratten sind zwar Kleintiere, können aber Ekelgefühle bei den Nachbarn auslösen und aus diesem Grund verboten werden - LG Essen (AZ: 1 S 497/90).
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. BVerfG (AZ: 1 BvR 126/80).
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Mäusle



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BeitragVerfasst am: 14.02.2011 14:58    Titel:

laut Mietrecht sieht es so aus, dass Klauseln, die generelle Tierhaltung verbieten, unwirksam sind. Allerdings darf er Katzen, Hunde, Giftschlangen oder riesige Aquarien durchaus untersagen.

Aber mal ganz ehrlich - ich hab wirklich noch nicht mal bei meiner Freundin im hellhörigsten Haus der Welt erlebt, dass man das Pfeifen von Meeries tatsächlich hört! Das hör nicht mal ich in meiner eigenen Wohnung, wenn 2 Türen dazwischen zu sind (und wir haben Luftschlitze unten in den Türen!)

Ich hätte 1. den Vermieter da gar nicht gefragt und 2. würd ich nicht mit ihm darüber diskutieren. Er hat die Erlaubnis gegeben und sie hält keine "unverhältnismäßig große Menge" An Meeries (das könnte er rein gesetzlich auch untersagen z.b. Notstation oder Zucht ist da in Mietwohnungen schon eher ein Problem) also kann er ihr eigentlich nix

sie soll sich bitte an den ortsansässigen Mieterschutzverein wenden, da sollte man als Mieter sowieso Mitglied sein und die helfen da im Regelfall auch kompetent weiter.

ach ja wenn ihr irgendwas zitiert etc bitte Quelle angeben!!! sonst kriegt Nadine u.U. ÄRger!

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Tanja76



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BeitragVerfasst am: 14.02.2011 15:00    Titel: Re: Dringend! Rechtliche Frage zur Haltung von Kleintieren!

goidla hat Folgendes geschrieben:

weil so viel ich weiß darf man Kleintiere auch ohne Zustimmung des VM halten in begrenzter Anzahl oder?


Ja, Kleintiere darf man ohne Zustimmung halten.
Eine blöde Situation ists für Deine Freundin trotzdem. Mit dem Vermieter im Streit zu sein, ist nicht grad angenehm. Und die Nachbarn wollen die Schweinchen ja auch los werden, weil sie so laut sind. Also alles in allem ätzend.
Viell. besteht ja für sie die Möglichkeit umzuziehen?
Ich kann mir halt gut vorstellen, wenn sie die Schweinz behält, wird sie da nicht mehr glücklich....

LG Tanja

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In ewiger Erinnerung Felicitas - wir vermissen dich!
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Kachri



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Beiträge: 683
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 14.02.2011 15:12    Titel:

Ganz einfach BGH Urteil aus Elvinw´s Nachricht mit entsprechendem Passus ausdrucken. Ein förmliches Schreiben an den Vermieter aufsetzen und Urteil zur Kenntnis beifügen. Wenn der sieht das er das nicht durchsetzen kann wird er bestimmt kleinbei geben. Und wenn er es trotzdem drauf anlegt und ggfls. fristgerecht kündigt weiß man das es persönliche Gründe sind, da er wegen den Meeris ja keine Handhabe hat.

Und wenn deine Freundin vorher alle Nachbarn gefragt hat finde ich es auch bedenklich das sich plötzlich welche beschweren.
Evtl. hat der einfach nur Panik das die ohne Aufsicht in der Whg. rumlaufen und diverse Schäden anrichten (was ja in der Regel nicht passieren kann da die kleinen in nem Auslauf o.ä sind)

Unser Haus (16 Parteien) ist toal hellhörig, da kriegt man so gut wie alles mit. Und meine Jungs sind, wie einige schon wissen, richtige Schreihälse. Da hat sich noch nie einer beschwert. Und die sind bei weitem nicht leise wenn sie loslegen Wink

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Liebe Grüße von Kathi und den drei von der Tankstelle^^
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PaPu



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Beiträge: 4118
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.02.2011 15:16    Titel:

Ich würde auf jeden Fall erst auch mal rum fragen, welcher Nachbar sich da beschwert haben soll! Ich kann mir das beim besten Willen auch nicht vorstellen, daß Schweinchengequitsche ne Dauerstörung sein kann. Da muß das Haus schon sehr hellhörig sein und alles absolut still! Bei uns hört man auch ab und an die Nachbarn unter uns, aber nur wenn sie recht laut sind und alles absolut ruhig ist! Sobald z.B. der Fernseher läuft kommt nix mehr durch. Versteh den Vermieter auch nicht so ganz, er reagiert da schon recht krass! Hab eher das Gefühl er bereut seine Entscheidung zugestimmt zu haben (warum auch immer Sad ) und schiebt jetzt jemanden vor.
Mieterschutzbund ist der sicherste Weg!

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MuigMuig-Grüße von den Zuckerschnuten Paul & Zoe`, Pino & Pongo
in memory Engelchen Pumba

Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden...
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Dahlia
Gast





BeitragVerfasst am: 14.02.2011 15:21    Titel:

Also in meiner alten DG Wohnung musste ich wegen dem Hund auch ne Sondergenehmigung haben, diese habe ich ohne Probleme bekommen, auch die Mitmieter haben sich nie über den Hund beschwert, sie bellt ncht wenns schellt, unten trockne ich ihr die Pfoten ab und so merkte man den Schäferhund auf 46qm garnicht, im Gegensatz zu dem Zwergpudel auf fast 80qm. Ich habe mich nie beschwert über das Gebelle, ich weiß wie es mit Hunden nunmal ist.

In meinem Vertrag steht allerdings, dass ich wegen den Kleintieren nicht hätte fragen müssen. Hab ich auch nicht. Ich also von 3 auf 4 Schweinchen und Letzendlich 10 Stück in einem EB von 6,8qm. Plötzlich stand meine Hausverwaltung vor der Türe, ich sie reingebeten, Kaffee und so gemacht und musste dann aber an den Kühlschrank Milch holen, da ging das gepfeife los, natürlich guckten die erstmal komisch, setzen sich dann aber vor den EB und schauten Schweine TV, der Grund warum sie hier waren, war auch eine Beschwere darüber dass die Wutzen so laut sein, so musste ich einfach wieder ne Tür zum Wohnzimmer reinmachen und die Sache war gegessen, sie haben leider angeschlagen wenns Geschellt hat oder jemand im Hausflur Tüten geraschelt hat, naja, jedenfalls haben wir die Sache geklärt, das ein weiterer Hund im haus wohnt, wussten sie bis Dato garnicht. Sie bedauern es auch total, dass ich ausgezogen bin, denn wenn sie in der Nähe waren wollten sie immer Schweine-Kino gucken.

Im Prinzip, darf er es deiner Freundin nicht verbieten und ich würde einfach mal sagen, er solle ein Stochwerk runter gehen du machst die Fütterung und fragst ihn dann ob er was gehört habe.

LG Julia
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Pardona



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BeitragVerfasst am: 14.02.2011 15:45    Titel:

Kleintiere darf man immer halten.
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Pulcino86



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BeitragVerfasst am: 14.02.2011 15:53    Titel:

Also wir letztes Jahr in unsere Wohnung gezogen sind, haben wir unseren Vermieter auch gefragt wie es mit Tierhaltung aussieht, da im Vertrag drinnen Steht "Keine Tiere erlaubt".
Er sagte uns aber, dass darunter keine Kleintiere fallen, sondern diese Klausel eher die größeren Tiere, sprich Hunde, Katzen betrifft.

Kleintiere darf man soweit ich weiß immer halten, es sei denn es steht ganz ausdrücklich im Mietvertrag drinnen.

LG
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Mäusle



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Beiträge: 7066
Wohnort: im Herzen Mittelfrankens

BeitragVerfasst am: 14.02.2011 15:56    Titel:

genau so ist es Wink und wie gesagt: im Zweifelsfall Mieterschutzbund.

Zudem es dem Vermieter auch schwer fallen dürfte, die Kündigung durchzusetzen Wink das nur am Rande! selbst für fristgerechte Kündigung müssen triftige Gründe vorliegen!

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Pulcino86



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BeitragVerfasst am: 14.02.2011 15:58    Titel:

Lieben wir nicht alle unsere Vermieter Razz
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Knüffgen



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BeitragVerfasst am: 14.02.2011 16:43    Titel:

Wir vermieten selber. Kleintiere gehen uns als Vermieter nichts an. Verbieten dürfen wir giftige Tiere, Hunde ( und die auch nur bedingt ) Katzen und alles was für andere Mieter gefährlich ( Allergien - bei Tieren die das gemeinsam genutzte Treppenhaus tägl. passieren ) und eben Vogelspinnen und so´n Viehzeug.

Aber :

es ist immer schlecht mit Paragraphen zu kommen. Ich persönlich würde da empfindlich drauf reagieren und etwas finden, womit ich den Mieter ärgern kann, und dann geht der Krieg los. Meiner Meinung nach, hat der Vermieter gezielt nach einem Grund gesucht. Von daher besser Wind aus den Segeln nehmen. Das ginge Super mit : ärztlichem Attest wie wichtig diese Meeris für das behinderte Kind sind. Oder an die Nettigkeit bauen, wie : schauen sie doch mal auf nen Kaffee vorbei und bleiben sie eine Stunde bei uns, sie werden sehen, die Tiere machen keinerlei Lärm ( vorher Schweinis gründlich abfüttern ) Unterschriften im Haus sammeln wer etwas dagegen hat. Ist die Überzahl der Meinung es stört nicht, schwöre ich, macht der Vermieter nichts mehr ( kann er rechtlich sowieso nicht )
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