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Notstationen ohne Schein - Macht man sich strafbar?

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meerlifrauchen



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 21:48    Titel:

amanda_the_3rd hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

also diesen §11-Schein braucht jeder, der mehr als 100 Tiere im Jahr vermittelt und damit eine Tierheim-ähnliche Einrichtung ist.

Jeder, der nur hin und wieder mal ein Notschweinchen versorgt, muss sich also absolut keine Sorgen machen.

Trotzdem würde ich jedem empfehlen, sich vor der Aufnahme von Notschweinchen mit dem zuständigen VetAmt in Verbindung zu setzen.
Bei mir kommt es beispielsweise häufiger vor, dass ich von Leuten angezeigt werde, weil ich ihnen kein Tier vermitteln wollte und die dann einfach sauer sind.
Aus dem Grund lasse ich meine Haltung regelmäßig vom VetAmt als unbedenklich bescheinigen.

Da ich aber nie im Leben auf 100 Tiere im Jahr komme, habe ich auch keinen §11-Schein.


Ich hoffe, die Frage ist einigermaßen geklärt.

Liebe Grüße

Amanda


ja stimmt von bundesland zu bundesland "kann" es unterschiedliche bestimmungen geben. ich versuche so transparent wie möglich zu arbeiten und meine hp aktuell zu halten. jeder der interesse hat kann persönlich ein blick auf meine schweinchen werfen.

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Martina A.



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 23:50    Titel:

Ob das mit den 100 Tieren so stimmt, weiß ich nicht. Eine Züchterin im Nachbarort hat einen § 11-Schein für ihre Notstation bekommen mit der Auflage, nicht mehr als 8 Tiere gleichzeitig aufzunehmen.

Züchter brauchen einen Gewerbeschein, wenn sie Tiere zur Gewinnermittlung züchten und verkaufen. Ein normaler Hobbyzüchter aber züchtet für eigene Zwecke und gibt lediglich die für ihn nicht zur Weiterzucht benötigten Tiere ab. Außerdem erzielt wohl kaum ein Züchter (es sei denn, er läßt seine Mädels pausenlos decken) einen Gewinn durch seine Hobbyzucht.
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amanda_the_3rd



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Beiträge: 882

BeitragVerfasst am: 26.04.2011 17:40    Titel:

Martina A. hat Folgendes geschrieben:
Ob das mit den 100 Tieren so stimmt, weiß ich nicht. Eine Züchterin im Nachbarort hat einen § 11-Schein für ihre Notstation bekommen mit der Auflage, nicht mehr als 8 Tiere gleichzeitig aufzunehmen.

Ich habe diese Information beim VetAmt in Hamburg bekommen, eben mit der Begründung eine Tierheim-ähnliche Einrichtung ist man mit über 100 vermittelten Tieren im Jahr.

Vermutlich MUSS man ab 100 Tiere einen §11-Schein haben, darunter KANN man einen bekommen und ist dann eben anerkannt.
Das wäre zumindest für mich logisch.

Liebe Grüße

Amanda

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cuddles



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BeitragVerfasst am: 27.04.2011 07:32    Titel:

ich hab die Erfahrung gemacht, dass es jedes Vet-amt oder jeder Vet.ta anders handelt. also am betsen einfach schlau machen. Bei uns ist es so dass man gemeldet sein muss und einen sachkunde nachweis braucht (in meinem Fall reichte die TA-helferin ausbildung)

das mit den 100 tieren kenne ich auch, jedoch bezog sich das auf 100 Jungtiere (nachwuchs) im Jahr
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