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Notstationen ohne Schein - Macht man sich strafbar?

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Yasmin



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BeitragVerfasst am: 24.04.2011 00:02    Titel: Notstationen ohne Schein - Macht man sich strafbar?

Hallo!
Ich hab schon öfter erlebt bzw. gelesen, dass es Notstationen gibt, die die Tiere nicht artgerecht halten. Es kommen doch eigentlich immer Kontrolleure, die alles kontrollieren. Aber anscheinend haben die ganzen Leute keinen Schein. Evil or Very Mad

Deshalb meine Frage:
Macht man sich strafbar, wenn man keinen Schein besitzt?

LG
Yasmin Wink
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Verfasst am:     Titel: Notstationen ohne Schein - Macht man sich strafbar?


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Fortresca



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BeitragVerfasst am: 24.04.2011 00:09    Titel:

edit

Zuletzt bearbeitet von Fortresca am 07.10.2011 17:03, insgesamt einmal bearbeitet
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Yasmin



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BeitragVerfasst am: 24.04.2011 00:13    Titel:

Notstationen mit §11- Schein
Diesen Schein meinte ich. Ich lese überall, dass man das braucht.

Also heißt das, man kann eine Notstation aufmachen und braucht dafür nicht diesen Schein?
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Yasmin



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BeitragVerfasst am: 24.04.2011 23:35    Titel:

Mal anders formuliert:
Wenn man eine Notstation aufmachen möchte, braucht man den oben genannten Schein? Ich lese überall, dass man den haben muss, wenn man eine Notstation aufmachen will.

Weißt das wirklich keiner? Ich will später vielleicht eine Notstation für Meerschweinchen eröffnen, wenn ich das Geld und die Zeit dazu habe. Aber ich bin mir noch nicht sicher. Muss mir erst mal Gedanken dazu machen. Sad
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Luzerne



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 10:18    Titel:

Man kann auch eine private Notstation eröffnen und da braucht man glaub ich keinen Schein.

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Liebe Grüße von Sarah

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Sansa



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 10:44    Titel:

Da wäre ich aber vorsichtig....da kann man ganz schön Ärger bekommen.(Bei einer Bekannten erlebt.)
Soweit ich weiß,sind die Vorschriften diesbezüglich von Gemeinde zu Gemeinde völlig unterschiedlich.Da sollte man sich vorher mal bei seiner Stadtverwaltung erkundigen oder beim zuständigen Veterinäramt !
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Luzerne



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 10:47    Titel:

Warum kann man da Ärger kriegen?

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Liebe Grüße von Sarah

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Martina A.



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 19:26    Titel:

Bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich meine folgendes:

Notstationen sind immer privat. Trotzdem gibt es - wie bei Tierheimen - Auflagen zur Tierhaltung, deswegen müssen sie beim Ordnungsamt angemeldet sein und über einen §-11-Schein verfügen. Es gibt zwar auch Notstationen, die ohne Nachweis arbeiten, aber diese Personen müssen angezeigt werden, damit das Ordnungsamt etwas unternehmen kann. Woher sollen die Behörden sonst davon wissen?

Ich bin mit einer Betreiberin einer angemeldeten Notstation befreundet, allerdings liegt diese zur Zeit im Krankenhaus. Da kann ich gerne mal nachfragen.
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Ronnie2002



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 19:30    Titel:

naja, aber wenn man einfach Tiere aufnimmt und weitervermittelt, ist man dann automatisch NS? Oder erst wenn man spenden bekommt o.Ä.? Weil Tiere afnehmen und weitervermitteln kann man ja auch, ohne NS zu sein..

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vielleich noch einen klick für hundeleckerlies übrig?

Hundeleckerle

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Luzerne



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 21:08    Titel:

Mich würde auch interessieren ab wann man dann eine NS ist? Ich hab ja auch schon mal ein Notschwein bei mir gehabt. Gebe Ronnie da Recht, vermitteln kann ja jeder wo ist da die Grenze?

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Liebe Grüße von Sarah

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amanda_the_3rd



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 21:29    Titel:

Hallo,

also diesen §11-Schein braucht jeder, der mehr als 100 Tiere im Jahr vermittelt und damit eine Tierheim-ähnliche Einrichtung ist.

Jeder, der nur hin und wieder mal ein Notschweinchen versorgt, muss sich also absolut keine Sorgen machen.

Trotzdem würde ich jedem empfehlen, sich vor der Aufnahme von Notschweinchen mit dem zuständigen VetAmt in Verbindung zu setzen.
Bei mir kommt es beispielsweise häufiger vor, dass ich von Leuten angezeigt werde, weil ich ihnen kein Tier vermitteln wollte und die dann einfach sauer sind.
Aus dem Grund lasse ich meine Haltung regelmäßig vom VetAmt als unbedenklich bescheinigen.

Da ich aber nie im Leben auf 100 Tiere im Jahr komme, habe ich auch keinen §11-Schein.


Ich hoffe, die Frage ist einigermaßen geklärt.

Liebe Grüße

Amanda

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Jessi ihre Bonny



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 21:34    Titel:

also könnte jetzt auch so ein möchtegern meeri halter der sie alleine auf 0,5 m² hält auch eine sozusagen notstation aufmachen ?

Oh man das ist echt krank xDD

LG Jessi

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meerlifrauchen



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 21:42    Titel:

ups...doppelpost

Zuletzt bearbeitet von meerlifrauchen am 25.04.2011 21:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Sansa



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BeitragVerfasst am: 25.04.2011 21:44    Titel:

Wie gesagt sind die Vorschriften diesbezüglich nicht einheitlich bundesweit geregelt.
Bei einer Bekannten mußte sowohl ein Sachkundenachweis erfolgen,als auch eine Art "Anmeldegebühr" bezahlt werden.Zudem kam das Vet.-Amt zur Kontrolle.Da müssen ja auch die richtigen Bedingungen herrschen.
Die benötigte z. Bsp. auch eine SEPARATE Quarantänestation.
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amanda_the_3rd



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Beiträge: 882

BeitragVerfasst am: 25.04.2011 21:46    Titel:

Jessi ihre Bonny hat Folgendes geschrieben:
also könnte jetzt auch so ein möchtegern meeri halter der sie alleine auf 0,5 m² hält auch eine sozusagen notstation aufmachen ?

Oh man das ist echt krank xDD

LG Jessi


Naja, wenn er beim VetAmt angezeigt wird, könnte es schwierig werden.

Außerdem darf er mit der ganzen Sache ja keinen Gewinn machen, dann bräuchte er einen Gewerbeschein und müsste Tierhandelsauflagen erfüllen.
Die retten allerdings auch nicht viel.

Ich weiß gar nicht, ob die Züchter auch einen Gewerbeschein brauchen, weil sie ja prinzipiell am Ende Tiere verkaufen...
Gebe die Frage mal an die Züchter hier weiter...

Liebe Grüße

Amanda

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