Wie äußert sich das Alter?
Ein Troll - und wie man sich als solcher verhält
Meine Familie macht mich krank!!!| Autor | Nachricht | ||
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| Yasmin Anmeldedatum: 19.04.2011 Beiträge: 283 Wohnort: Oberhausen |
Hallo! Ich hab schon öfter erlebt bzw. gelesen, dass es Notstationen gibt, die die Tiere nicht artgerecht halten. Es kommen doch eigentlich immer Kontrolleure, die alles kontrollieren. Aber anscheinend haben die ganzen Leute keinen Schein. Deshalb meine Frage: Macht man sich strafbar, wenn man keinen Schein besitzt? LG Yasmin |
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| Mr. AdSense Werbeanzeige Anmeldedatum: 01.08.2005 Beiträge: 2911 Remscheid |
_________________ Meerschweinchen Buchempfehlung: Artgerechte Haltung, ein Grundrecht auch für Meerschweinchen | Rezension |
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| Fortresca Anmeldedatum: 15.01.2010 Beiträge: 3999 |
edit Zuletzt bearbeitet von Fortresca am 07.10.2011 17:03, insgesamt einmal bearbeitet |
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| Yasmin Anmeldedatum: 19.04.2011 Beiträge: 283 Wohnort: Oberhausen |
Notstationen mit §11- Schein Diesen Schein meinte ich. Ich lese überall, dass man das braucht. Also heißt das, man kann eine Notstation aufmachen und braucht dafür nicht diesen Schein? |
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| Yasmin Anmeldedatum: 19.04.2011 Beiträge: 283 Wohnort: Oberhausen |
Mal anders formuliert: Wenn man eine Notstation aufmachen möchte, braucht man den oben genannten Schein? Ich lese überall, dass man den haben muss, wenn man eine Notstation aufmachen will. Weißt das wirklich keiner? Ich will später vielleicht eine Notstation für Meerschweinchen eröffnen, wenn ich das Geld und die Zeit dazu habe. Aber ich bin mir noch nicht sicher. Muss mir erst mal Gedanken dazu machen. |
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| Luzerne Anmeldedatum: 30.12.2009 Beiträge: 1795 Wohnort: Stralsund |
Man kann auch eine private Notstation eröffnen und da braucht man glaub ich keinen Schein. _________________ Liebe Grüße von Sarah Mein Link http://www.meerschweinchen-ratgeber.de/forum/der-teufel-und-seine-damen-t2108393.html <- meine Fresssäcke |
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| Sansa Anmeldedatum: 30.09.2010 Beiträge: 146 |
Da wäre ich aber vorsichtig....da kann man ganz schön Ärger bekommen.(Bei einer Bekannten erlebt.) Soweit ich weiß,sind die Vorschriften diesbezüglich von Gemeinde zu Gemeinde völlig unterschiedlich.Da sollte man sich vorher mal bei seiner Stadtverwaltung erkundigen oder beim zuständigen Veterinäramt ! |
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| Luzerne Anmeldedatum: 30.12.2009 Beiträge: 1795 Wohnort: Stralsund |
Warum kann man da Ärger kriegen? _________________ Liebe Grüße von Sarah Mein Link http://www.meerschweinchen-ratgeber.de/forum/der-teufel-und-seine-damen-t2108393.html <- meine Fresssäcke |
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| Martina A. Anmeldedatum: 06.10.2010 Beiträge: 1601 Wohnort: Büchen |
Bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich meine folgendes: Notstationen sind immer privat. Trotzdem gibt es - wie bei Tierheimen - Auflagen zur Tierhaltung, deswegen müssen sie beim Ordnungsamt angemeldet sein und über einen §-11-Schein verfügen. Es gibt zwar auch Notstationen, die ohne Nachweis arbeiten, aber diese Personen müssen angezeigt werden, damit das Ordnungsamt etwas unternehmen kann. Woher sollen die Behörden sonst davon wissen? Ich bin mit einer Betreiberin einer angemeldeten Notstation befreundet, allerdings liegt diese zur Zeit im Krankenhaus. Da kann ich gerne mal nachfragen. |
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| Ronnie2002 Anmeldedatum: 10.11.2010 Beiträge: 1819 Wohnort: Nähe Schwäbisch Gmünd |
naja, aber wenn man einfach Tiere aufnimmt und weitervermittelt, ist man dann automatisch NS? Oder erst wenn man spenden bekommt o.Ä.? Weil Tiere afnehmen und weitervermitteln kann man ja auch, ohne NS zu sein.. _________________ vielleich noch einen klick für hundeleckerlies übrig? Hundeleckerle Ich und mein Dicker freuen sich über jeden klick |
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| Luzerne Anmeldedatum: 30.12.2009 Beiträge: 1795 Wohnort: Stralsund |
Mich würde auch interessieren ab wann man dann eine NS ist? Ich hab ja auch schon mal ein Notschwein bei mir gehabt. Gebe Ronnie da Recht, vermitteln kann ja jeder wo ist da die Grenze? _________________ Liebe Grüße von Sarah Mein Link http://www.meerschweinchen-ratgeber.de/forum/der-teufel-und-seine-damen-t2108393.html <- meine Fresssäcke |
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| amanda_the_3rd Anmeldedatum: 31.03.2010 Beiträge: 882 |
Hallo, also diesen §11-Schein braucht jeder, der mehr als 100 Tiere im Jahr vermittelt und damit eine Tierheim-ähnliche Einrichtung ist. Jeder, der nur hin und wieder mal ein Notschweinchen versorgt, muss sich also absolut keine Sorgen machen. Trotzdem würde ich jedem empfehlen, sich vor der Aufnahme von Notschweinchen mit dem zuständigen VetAmt in Verbindung zu setzen. Bei mir kommt es beispielsweise häufiger vor, dass ich von Leuten angezeigt werde, weil ich ihnen kein Tier vermitteln wollte und die dann einfach sauer sind. Aus dem Grund lasse ich meine Haltung regelmäßig vom VetAmt als unbedenklich bescheinigen. Da ich aber nie im Leben auf 100 Tiere im Jahr komme, habe ich auch keinen §11-Schein. Ich hoffe, die Frage ist einigermaßen geklärt. Liebe Grüße Amanda |
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| Jessi ihre Bonny Anmeldedatum: 02.03.2011 Beiträge: 876 Wohnort: Hessen / LDK |
also könnte jetzt auch so ein möchtegern meeri halter der sie alleine auf 0,5 m² hält auch eine sozusagen notstation aufmachen ? Oh man das ist echt krank xDD LG Jessi _________________ ...Denn jedes Tier lebt nur einmal,und hat es verdient ein Artgerechtes Leben führen zu dürfen... Meine Schweine Meine Hp |
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| meerlifrauchen Anmeldedatum: 03.03.2008 Beiträge: 1560 Wohnort: Berlin - Hohenschönhausen |
ups...doppelpost Zuletzt bearbeitet von meerlifrauchen am 25.04.2011 21:51, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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| Sansa Anmeldedatum: 30.09.2010 Beiträge: 146 |
Wie gesagt sind die Vorschriften diesbezüglich nicht einheitlich bundesweit geregelt. Bei einer Bekannten mußte sowohl ein Sachkundenachweis erfolgen,als auch eine Art "Anmeldegebühr" bezahlt werden.Zudem kam das Vet.-Amt zur Kontrolle.Da müssen ja auch die richtigen Bedingungen herrschen. Die benötigte z. Bsp. auch eine SEPARATE Quarantänestation. |
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| amanda_the_3rd Anmeldedatum: 31.03.2010 Beiträge: 882 |
Naja, wenn er beim VetAmt angezeigt wird, könnte es schwierig werden. Außerdem darf er mit der ganzen Sache ja keinen Gewinn machen, dann bräuchte er einen Gewerbeschein und müsste Tierhandelsauflagen erfüllen. Die retten allerdings auch nicht viel. Ich weiß gar nicht, ob die Züchter auch einen Gewerbeschein brauchen, weil sie ja prinzipiell am Ende Tiere verkaufen... Gebe die Frage mal an die Züchter hier weiter... Liebe Grüße Amanda |
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