Frage zu: Steuererklärung und neue private Rente
HILFE, ganz Dringend! Hartes Gesäuge
Meerlie - Knochen - Frage ?| Autor | Nachricht | |
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| Zuckerschnute Anmeldedatum: 05.02.2011 Beiträge: 561 |
Hallo Ich habe vor einer Woche zwei NotfElle vermittelt. Heute rief die Frau an, dass die jüngste Tochter eine Allergie habe und sie mir die Tiere zurück bringen möchte. Ich habe ihr die beiden Meeris mit Käfig für 60€ vermittelt Einen Schutzvertrag gibt es. Allerdings einen selbst geschriebenen, in dem nur steht, dass ich gerne hätte, das die Tiere zurück zu mir kommen, falls sie abgegeben werden müssen. NUn habe ich den Schutzvertrag hier im Forum entdeckt (den werde ich auch in Zukunft nehmen) und da steht ja etwas aus dem Tierschutzgesetz, dass der Käufer die Tiere auf SEINE Kosten zurück geben muss. Ich habe nun Angst, dass die Frau nachher ihr Geld zurück möchte. (sie bring mir die Meeris um 20Uhr). Kann ich mich da auf irgend etwas berufen? Brauche bitte schnellmöglich Meinungen bzw Tips... lg |
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| Mr. AdSense Werbeanzeige Anmeldedatum: 01.08.2005 Beiträge: 2911 Remscheid |
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| Nadine Site Admin Anmeldedatum: 31.07.2005 Beiträge: 15354 Wohnort: Radevormwald / NRW |
Hallo, wenn nichts im Tierschutzvertrag steht, wird es vermutlich schwierig werden, wenn die Frau ihr Geld möchte und Du es ihr nicht geben möchtest. Liebe Grüße Nadine _________________ Schenke jedem ein Lächeln, denn es kostet nichts. Unterstützung des Meerschweinchen Ratgebers |
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| Zuckerschnute Anmeldedatum: 05.02.2011 Beiträge: 561 |
Auf den Paragraph aus dem Tierschutzvertrag kann ich mich nicht berufen? Das hat sie zwar nicht unterschrieben, aber Paragraph klingt ja immer besser als " ich möchte" |
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| Nadine Site Admin Anmeldedatum: 31.07.2005 Beiträge: 15354 Wohnort: Radevormwald / NRW |
Hallo, Du kannst Dich ja nicht auf eine Klausel aus einem Tierschutzvertrag berufen, der sich von dem, den ihr beide unterschrieben habt unterscheidet. Liebe Grüße Nadine _________________ Schenke jedem ein Lächeln, denn es kostet nichts. Unterstützung des Meerschweinchen Ratgebers |
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| AdmiralT Anmeldedatum: 07.12.2010 Beiträge: 679 Wohnort: Sangerhausen |
Ich habe wenig ahnung von Recht, aber, gibt es einen Kaufvertrag oder nur diesen Schutzvertrag? Wieviel AHnung hat eigentlich die Frau von rechtlichen Dingen? Du bist ja erstmal grundsätzlich nicht schuld an der Allergie. Also würde ich erstmal sagen das du kein Geld zurückgeben musst. |
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| Tina66 Anmeldedatum: 22.11.2010 Beiträge: 3745 Wohnort: Ratingen |
Aber wenn es nicht aus dem Schutzvertrag hervorgeht, würde ich mit dem Argument kommen, falls sie Geld zurück verlangt, dass dir nun wieder Kosten entstehen. Du als Notstation auf jeden Cent angewiesen bist. _________________ Mit lieben Grüßen aus Ratingen Tina, Michelle, Teddy und Findus http://www.peta.de/zoohandel |
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| Mäusle Anmeldedatum: 14.10.2009 Beiträge: 7078 Wohnort: im Herzen Mittelfrankens |
rein rechtlich ist ein Schutzvertrag überhaupt nicht "gültig" soweit ich das weiß. Ich persönlich würde es schon so machen, dass ich das Geld wieder zurück gebe, wenn sie die Tiere wieder bringt. Abzüglich vielleicht 10 €, weil du ja jetzt schon mehr Arbeit damit hast. |
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| AdmiralT Anmeldedatum: 07.12.2010 Beiträge: 679 Wohnort: Sangerhausen |
@Zuckerschnute Kannst du den genauen Wortlaut dieses Schutzvertrages posten? @Mäusle Soweit ich weiß ist jeder Vertrag gültig solange er rechtens ist. |
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| Sekhmet Anmeldedatum: 14.03.2010 Beiträge: 802 Wohnort: Velbert |
Ein Schutzvertrag ist wie ein Kaufvertrag, die Schutzgebühr ist rechtlich gesehen ein Kaufpreis. Deshalb ist z.b. der Rückgabeparagraph ungültig. |
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| Mäusle Anmeldedatum: 14.10.2009 Beiträge: 7078 Wohnort: im Herzen Mittelfrankens |
nein eine Schutzgebühr ist eben keine Kaufgebühr. das Thema hatten wir schon mal irgendwo *grübel* |
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| jules_pit Anmeldedatum: 30.01.2011 Beiträge: 135 |
Hi, meiner Meinung nach ist es so das Dinge, die im Gesetz stehen und somit verbindlich sind, nicht in einem Vertrag aufgeführt werden müssen bzw. Dinge die in einem Vertrag stehen und nicht rechtens sind, autom. als nichtig angesehen werden können. Auch wenn beide Seiten unterschrieben haben. Wenn du in deinem Arbeitsvertrag stehen hast, dass dich dein Chef nach Herzenlust auspeitschen darf, dann darf er das trotzdem nicht, auch wenn du das unterschrieben hast. So zumindest meine Laienmeinung. Grüße, Pat |
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| Zuckerschnute Anmeldedatum: 05.02.2011 Beiträge: 561 |
Der Wortlaut: Ebenso erkläre ich mich dazu bereit, die Voreigentümerin, NAME, im Falle einer Abgabe der Tiere zu informieren. So, ich habe dann vorhin gefragt, ob sie die Tiere selbst weiter vermitteln möchte, somit habe ich ihr ja die Wahl gelassen. Ob sie Ahnung von Recht hat weiß ich nicht. Ist aber eine sehr Nette, eigentlich. Ich werde ihr nachher auch sagen, dass mir so nun einige Kosten entstehen, ich die Jungs ja nicht einfach zurücksetzen kann und das eine Allergie ja auch vorher hätte abgeklärt werden können. Ich habe mir schon überlegt ihr mit 10€ entgegen zu kommen, weil sie mir nun das angebrochene Zubehör (heu, Streu, Häuschen usw) dazu gibt. Aber ich bräuchte das Zeug ja eigentlich nicht.. OH man, so eine doofe Situation. Sie kommt jetzt schon um 19 UHr... |
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| Mäusle Anmeldedatum: 14.10.2009 Beiträge: 7078 Wohnort: im Herzen Mittelfrankens |
naja Laienmeinung hilft da nicht weiter. daher möcht ich selber eigentlich auch nicht mehr dazu schreiben, da ich eben auch nicht genau weiß, wie´s nun tatsächlich ist. Letzten Endes ist die Frage - selbst WENN ein Schutzvertrag rechtlich bindend ist, wer will das durchsetzen? Welcher Anwalt würde tatsächlich wegen 60€ (oder gar weniger wie in den meisten Fällen ist es ja ohne Zubehör) ein Verfahren anstreben? Niemand. Fällt unter Kleinkram! |
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| Zuckerschnute Anmeldedatum: 05.02.2011 Beiträge: 561 |
Ja das stimmt schon, ich habe auch keine Angst vor rechtlichen Konsequenzen.. Nur wenn sie jetzt auf das Geld besteht und mir die Schweine sonst nicht gibt, landen sie vll sonst wo.. ich werde also quasi erpresst und natürlich möchte ich nicht, dass die Tiere sonstwo landen... |
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| AdmiralT Anmeldedatum: 07.12.2010 Beiträge: 679 Wohnort: Sangerhausen |
Dann musst du das versuchen klug anzustellen. Die schweine entgegennehmen und erstmal zur Seite stellen oder jemand in die Hand drücken der sie erstmal aus der Sichtweite bringt. Wenn sie dann nach Geld fragt kannst du ohne was zu befürchten nein sagen. Du musst nur hoffen das sie nicht erst das Geld will und dann erst die Schweine rausrückt. |
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