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Rechtliche Frage, dringend!

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Zuckerschnute



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 18:37    Titel: Rechtliche Frage, dringend!

Hallo

Ich habe vor einer Woche zwei NotfElle vermittelt. Heute rief die Frau an, dass die jüngste Tochter eine Allergie habe und sie mir die Tiere zurück bringen möchte.
Ich habe ihr die beiden Meeris mit Käfig für 60€ vermittelt
Einen Schutzvertrag gibt es. Allerdings einen selbst geschriebenen, in dem nur steht, dass ich gerne hätte, das die Tiere zurück zu mir kommen, falls sie abgegeben werden müssen.
NUn habe ich den Schutzvertrag hier im Forum entdeckt (den werde ich auch in Zukunft nehmen) und da steht ja etwas aus dem Tierschutzgesetz, dass der Käufer die Tiere auf SEINE Kosten zurück geben muss.
Ich habe nun Angst, dass die Frau nachher ihr Geld zurück möchte. (sie bring mir die Meeris um 20Uhr). Kann ich mich da auf irgend etwas berufen?

Brauche bitte schnellmöglich Meinungen bzw Tips...

lg
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Verfasst am:     Titel: Rechtliche Frage, dringend!


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Nadine
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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 18:46    Titel:

Hallo,

wenn nichts im Tierschutzvertrag steht, wird es vermutlich schwierig werden, wenn die Frau ihr Geld möchte und Du es ihr nicht geben möchtest.


Liebe Grüße
Nadine

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Zuckerschnute



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 18:48    Titel:

Auf den Paragraph aus dem Tierschutzvertrag kann ich mich nicht berufen? Das hat sie zwar nicht unterschrieben, aber Paragraph klingt ja immer besser als " ich möchte"
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Nadine
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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 18:49    Titel:

Hallo,

Du kannst Dich ja nicht auf eine Klausel aus einem Tierschutzvertrag berufen, der sich von dem, den ihr beide unterschrieben habt unterscheidet.


Liebe Grüße
Nadine

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AdmiralT



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 18:54    Titel:

Ich habe wenig ahnung von Recht, aber,
gibt es einen Kaufvertrag oder nur diesen Schutzvertrag?
Wieviel AHnung hat eigentlich die Frau von rechtlichen Dingen?
Du bist ja erstmal grundsätzlich nicht schuld an der Allergie. Also würde ich erstmal sagen das du kein Geld zurückgeben musst.
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Tina66



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 18:54    Titel:

Aber wenn es nicht aus dem Schutzvertrag hervorgeht, würde ich mit dem Argument kommen, falls sie Geld zurück verlangt, dass dir nun wieder Kosten entstehen. Du als Notstation auf jeden Cent angewiesen bist.

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Mit lieben Grüßen aus Ratingen
Tina, Michelle, Teddy und Findus
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Mäusle



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 18:57    Titel:

rein rechtlich ist ein Schutzvertrag überhaupt nicht "gültig" soweit ich das weiß. Ich persönlich würde es schon so machen, dass ich das Geld wieder zurück gebe, wenn sie die Tiere wieder bringt. Abzüglich vielleicht 10 €, weil du ja jetzt schon mehr Arbeit damit hast.

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AdmiralT



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 18:59    Titel:

@Zuckerschnute
Kannst du den genauen Wortlaut dieses Schutzvertrages posten?

@Mäusle
Soweit ich weiß ist jeder Vertrag gültig solange er rechtens ist.
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Sekhmet



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 19:01    Titel:

Ein Schutzvertrag ist wie ein Kaufvertrag, die Schutzgebühr ist rechtlich gesehen ein Kaufpreis. Deshalb ist z.b. der Rückgabeparagraph ungültig.

_________________
Liebe Grüße,
Julia
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Mäusle



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 19:24    Titel:

nein eine Schutzgebühr ist eben keine Kaufgebühr. das Thema hatten wir schon mal irgendwo *grübel*

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jules_pit



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Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 11.02.2011 19:35    Titel:

Hi,

meiner Meinung nach ist es so das Dinge, die im Gesetz stehen und somit verbindlich sind, nicht in einem Vertrag aufgeführt werden müssen bzw. Dinge die in einem Vertrag stehen und nicht rechtens sind, autom. als nichtig angesehen werden können. Auch wenn beide Seiten unterschrieben haben.

Wenn du in deinem Arbeitsvertrag stehen hast, dass dich dein Chef nach Herzenlust auspeitschen darf, dann darf er das trotzdem nicht, auch wenn du das unterschrieben hast.

So zumindest meine Laienmeinung.

Grüße,
Pat
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Zuckerschnute



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 19:36    Titel:

Der Wortlaut:

Ebenso erkläre ich mich dazu bereit, die Voreigentümerin, NAME, im Falle einer Abgabe der Tiere zu informieren.
So, ich habe dann vorhin gefragt, ob sie die Tiere selbst weiter vermitteln möchte, somit habe ich ihr ja die Wahl gelassen.

Ob sie Ahnung von Recht hat weiß ich nicht. Ist aber eine sehr Nette, eigentlich.
Ich werde ihr nachher auch sagen, dass mir so nun einige Kosten entstehen, ich die Jungs ja nicht einfach zurücksetzen kann und das eine Allergie ja auch vorher hätte abgeklärt werden können.

Ich habe mir schon überlegt ihr mit 10€ entgegen zu kommen, weil sie mir nun das angebrochene Zubehör (heu, Streu, Häuschen usw) dazu gibt. Aber ich bräuchte das Zeug ja eigentlich nicht..

OH man, so eine doofe Situation. Sie kommt jetzt schon um 19 UHr...
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Mäusle



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 19:39    Titel:

naja Laienmeinung hilft da nicht weiter. daher möcht ich selber eigentlich auch nicht mehr dazu schreiben, da ich eben auch nicht genau weiß, wie´s nun tatsächlich ist.

Letzten Endes ist die Frage - selbst WENN ein Schutzvertrag rechtlich bindend ist, wer will das durchsetzen? Welcher Anwalt würde tatsächlich wegen 60€ (oder gar weniger wie in den meisten Fällen ist es ja ohne Zubehör) ein Verfahren anstreben? Niemand. Fällt unter Kleinkram!

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Zuckerschnute



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 19:41    Titel:

Ja das stimmt schon, ich habe auch keine Angst vor rechtlichen Konsequenzen.. Nur wenn sie jetzt auf das Geld besteht und mir die Schweine sonst nicht gibt, landen sie vll sonst wo.. ich werde also quasi erpresst und natürlich möchte ich nicht, dass die Tiere sonstwo landen...
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AdmiralT



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BeitragVerfasst am: 11.02.2011 19:47    Titel:

Dann musst du das versuchen klug anzustellen. Die schweine entgegennehmen und erstmal zur Seite stellen oder jemand in die Hand drücken der sie erstmal aus der Sichtweite bringt. Wenn sie dann nach Geld fragt kannst du ohne was zu befürchten nein sagen. Du musst nur hoffen das sie nicht erst das Geld will und dann erst die Schweine rausrückt.
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