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Wem gehören die Babies?

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Stefanie R.



Anmeldedatum: 12.05.2008
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Wohnort: Göttingen (Landkreis)

BeitragVerfasst am: 07.08.2009 16:48    Titel: Wem gehören die Babies?

Hallo zusammen,

eine Bekannte erzählte mir heute folgende Geschichte:

Sie hat vor 5 Wochen bei einer Züchterin 2 Teddies erstanden, Mutter und Tochter. Eigentlich wollte sie nur die Tochter (sie hat nämlich schon drei Tiere), die Züchterin wollte aber die Mutter auch gern verkaufen (Grund weiß ich jetzt nicht mehr), also nahm meine Bekannte beide und hat jetzt 5 Tiere.

Vor 2 Wochen fällt meiner Bekannten auf, dass die Mutter wieder dicker wird, und jawoll, das Tier ist wieder trächtig! Rolling Eyes Ein Anruf bei der Züchterin brachte Klarheit: Die Züchterin hat bewußt (!! Evil or Very Mad ) einen Bock zu dem Tier gelassen, obwohl diese gerade erst geworfen hatte (kein Kommentar zu der Züchterin.... Twisted Evil ), weil sie zu diesem Zeitpunkt wohl nochmal einen Wurf haben wollte. Aber sie war beim Zeitpunkt des Verkaufs des Muttertieres an meine Bekannte der Meinung, dass keine Deckung stattgefunden hatte.
Als meine Bekannte nun anrief, meinte die Züchterin, meine Bekannte könne ja das schwangere Tier nächste Woche zurück zu ihr bringen, damit sie dort auspacken kann, dann bleibt das Muttertier noch 2-3 Wochen bei ihr und dann kann meine Bekannte die Mutter wieder zurückholen. Die Babies behält sie natürlich.

Hääääääääääääääääääääääääääh???
Was soll das denn bitte?

Ich habe meiner Bekannten gesagt, ich würde das vor 5 Wochen gerade neu vergesellschaftete Tier im Leben nicht wieder für ein paar Wochen zurück zur Züchterin bringen (nur, weil die angeblich dann bei der Geburt besser helfen kann?!) und dazu noch die Babies dort lassen! Ich würde das Tier in Ruhe auspacken lassen und mich dann um die Weitervermittlung der Babies kümmern.

So sieht meine Bekannte das auch, macht sich aber Gedanken, ob die Züchterin ein Recht auf die Babies hat. Ich sagte "Nein", denn, das Schwein wurde schwanger verkauft und somit sind auch die noch nicht geborenen Babies in ihr Eigentum übergegangen.

Habe ich da Recht, oder kann die Züchterin die Babies "zurückverlangen"?

_________________
Grüße
Stefanie
- im Namen der Schweine Juanita ("Dicke"), Bonita ("Bonni"), Esmeralda ("Esmi") und Ernesto ("Erni")
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Anmeldedatum: 01.08.2005
Beiträge: 2911
Remscheid

Verfasst am:     Titel: Wem gehören die Babies?


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Moonlight



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Beiträge: 282
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BeitragVerfasst am: 07.08.2009 16:56    Titel:

hi,
hast du ein vertrag unterschrieben das dir das tier gehört?
wen ja meine ich gehör dir das tier damit auch die folgen die voher pasirt sind.
ich weiß es aber nicht genau da ich keine anweltin bin.
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Tina P.



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Beiträge: 3992
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 07.08.2009 16:56    Titel:

Komische Züchterin.. Confused

Ich bin eigentlich der selben Meinung wie du, "verkauft" ist "verkauft"...

Hat die Züchterin denn gesagt, sie möchte die Babys unbedingt haben, oder hat sie es nur vorgeschlagen, dass sie sie nehmen würde?

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Morgaine



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Beiträge: 664
Wohnort: Kempten

BeitragVerfasst am: 07.08.2009 17:58    Titel:

Ich bin keine Rechtsexpertin, aber hab mal gegoogelt... Laughing

http://de.wikibooks.org/wiki/Examensrepetitorium_Jura:_BGB_Schuldrecht:_Kauf

Da Tiere ja lt. unserer Gesetzgebung "Sachen" sind, gelten hier die üblichen Kaufvertragsklauseln.

Besonders das Kapitel "Ansprüche des Käufers" ist interessant, in der geregelt ist, wie die Eigentumsrechte an den Käufer übergehen.

Ich interpretiere das so: Der Käufer kann bei mangelhaften Sachen Rechte einfordern (z.B. Schadensersatz, Rückgabe). Der Verkäufer hat ab dem Zeitpunkt Kaufpreis gezahlt + Übergabe der Sache keine Rechte mehr.

Wenn ich die Gesetze jetzt am trächtigen Meerschwein anwende, bedeutet das folgendes für mich:
Deine Bekannte könnte aufgrund der Trächtigkeit bei der Züchterin die Gewährleistung einfordern, die Verkäuferin hat keine Rechte mehr am Tier.

Jetzt könnte es natürlich noch sein, dass ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, in dem andere Regelungen getroffen wurden. Wobei sich für mich die Frage stellt, ob die im Falle eines Rechtsstreites überhaupt eine Rolle spielen.

Ich würde an Stelle deiner Bekannten weder Mutterschwein noch Babyschweinchen zurückgeben. Dann soll doch mal die Züchterin beweisen, wie die Rechtslage ist. Twisted Evil


So, und während ich grad hier so schreibe, fällt mir ein, dass wir eine Jurastudentin hier im Forum haben. Laughing
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darie



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BeitragVerfasst am: 07.08.2009 18:13    Titel:

Hallo..gehts denn darum, dass die Züchterin Deiner Bekannten die Babies wegnehmen will...also haben sich die Beiden quasi schon darum gestritten oder ist das ein Entgegenkommen der Züchterin, weil sie Deiner Bekannten nicht noch mehr Tiere zumuten wollte....?

(Über die Art und Weise dieser Zucht schweig ich mich absichtlich aus)

LG
darie

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Moonlight



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Beiträge: 282
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.08.2009 18:13    Titel:

Laughing
so sie solte mal zu den post schreiben.
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*Sarah*



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Wohnort: Neuss

BeitragVerfasst am: 07.08.2009 18:30    Titel:

Hallo...

also ich habe in meiner Ausbildung Kaufverträge und Kaufvertragsstörungen durchgenommen.... zwar nur mit Sachen...aber wenn es auch wie bei Tieren gilt dann gilt folgendes:

wenn die Bekannte das Muttertier schon bezahlt hat und somit Eigentümerin geworden ist...und es keine besonderen Regelungen in einem Kaufvertrag geregelt worden sind, hat die Züchterin keinerlei Rechte über die Babys zu verfügen....denn die Bekannte hat ihre Kaufvertragspflichten erfüllt (Bezahlung, Entgegennahme der "Ware" also des Muttertieres....)

Ich würde das Muttertier auch nicht an die Züchterin geben...gibt das Tier ab, obwohl sie wusste dass es vllt trächtig sein könnte..und dann schön die babys übernehmen und geld einkassieren oder wie ? ? ?

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Aurelia



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Beiträge: 787

BeitragVerfasst am: 07.08.2009 18:40    Titel:

Ist ja irgendwie süß, wenn ich das hier so lese Embarassed

Aber es geht hier maßgeblich ja um die Frage:
Wer ist Eigentümer der Babies geworden?
Oder?

Das hat mit Schuldrecht - also die Kaufverträge, die ihr hier auseinandernehmt - äh gar nichts zu tun so richtig Embarassed
Entscheidend ist hier die dingliche Seite - also der Eigentumserwerb.
Der vollzieht sich bei den Babies nach §§ 953ff BGB. Der sog. Fruchterwerb = Babies der Schweinedame.
Danach sind die Erzeugnisse (=Babies) der Sache auch Eigentum des Eigentümer der Hauptsache (=Schweinedame)

Eigentümerin ist somit deine Bekannte geworden Wink
Fraglich ist, ob sie die Babies möglicherweise herausgeben muss (Tata, ein juristischer Obersatz Laughing )
Muss sie nicht, weil sie redlich ist = gutgläubig = bei Erwerb der Sache hatte sie keine Kenntnis von der Trächtigkeit des Tieres

Ich übernehme keine Haftung, bei der Hitze schmilzt mein juristisches Wissen auf eine Erbse zusammen Laughing

Schuldrechtliche Schadensersatzansprüche sind dann noch ein anderes Blatt Papier Wink

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*Sarah*



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Beiträge: 403
Wohnort: Neuss

BeitragVerfasst am: 07.08.2009 19:00    Titel:

Ja das meinte ich ja auch mit Eigentümer an einer "Sache" Wink

Wenn Sie die "Sache" gutgläubig erworben hat und dementsprechend auch die "Sache" bezahlt hat und zur vereinbarten Zeit entgegengenommen hat (also ihre Pflichten erfüllt hat), dann ist sie ja auch Eigentümerin geworden Wink

Bin auch deiner Meinung Aurelia, die Bekannte hat die Meeridame gutgläubig erworben und bezahlt und ist nun Eigentümerin geworden....

Woher kannste denn die Paragraphen auswendig? Studierst du Jura??
Ich konnte mir noch nie die ganzen Paragraphen merken Embarassed

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Aurelia



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Beiträge: 787

BeitragVerfasst am: 07.08.2009 19:08    Titel:

Aber...du hast schuldrechtlich argumentiert und nach dem Abstraktionsprinzip sind schuldrechtliche und dingliche Ebene strickt voneinander zu trennen (sonst gibts katastrophalen Punktabzug und man kann sich auf ein "nicht bestanden" freuen Laughing )

§§433 ff BGB regelt die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer
§§929ff BGB regeln dagegen den Eigentumsübergang von Sachen - also Eigentümer und Erwerber

Wie soll ich das erklären...also der Kaufvertrag kann nichtig sein und der Eigentumsübergang bleibt trotzdem wirksam...(Ausnahmefall bspw. Fehleridentität aber das führt zu weit Laughing )
Dafür ist die Abgrenzung Schuldrecht - Sachenrecht enorm wichtig Wink


Ja ich bin Jura-Studentin in der Examensendphase und da weiß man dann einfach wo die Eckpfeiler im BGB stehen Wink Kaufvertrag, Werkvertrag, Schadensersatz aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, ungerechtfertigte Bereicherung, Mietvertrag usw usw. Laughing
Alles andere würde das Klausurschreiben zu einem noch schlimmerem Akt machen als er so oder so schon ist Embarassed Confused

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*Sarah*



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BeitragVerfasst am: 07.08.2009 19:27    Titel:

Zitat:
Aber...du hast schuldrechtlich argumentiert und nach dem Abstraktionsprinzip sind schuldrechtliche und dingliche Ebene strickt voneinander zu trennen (sonst gibts katastrophalen Punktabzug und man kann sich auf ein "nicht bestanden" freuen )


Ohhhhh Embarassed so tief haben wir das Thema nun nicht durchgenommen Embarassed

war ja auch nur für die Ausbildung Wink

du meinst also wenn z.B. wenn du mir etwas leihst, dann bin ich ja der Besitzer und du der Eigentümer......wenn ich aber diese Sache (sagen wir ne CD Wink) an jemanden anderen "Person C" verkaufe und diese Person C nicht weiß, dass ich "NUR" Besitzer bin...dann hat Person C die CD gutgläubig gekauft und wird doch Eigentümer, oder?! Eigentlich hätte ich ja die CD nicht verkaufen dürfen, da ich ja nur der Besitzer bin....

das ist doch auch so ein musterbeispiel für gutgläubiger Kauf und Eigentümerwechsel, oder?!

Auch wenn es jetzt hierzu nicht trifft, ist ja kein Schweini verliehen wurden Wink

Endphase? Na dann hast du es ja bald geschafft Cool Cool Cool

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Moonlight



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BeitragVerfasst am: 07.08.2009 19:31    Titel:

da weiß ich wo ich mich dan wenden kann wen es um den Mietvertrag geht Laughing
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Morgaine



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BeitragVerfasst am: 07.08.2009 20:07    Titel:

Ok, habe gerade beim Durchlesen gemerkt, dass ich keine Ahnung habe und somit totalen Schwachsinn geschrieben habe. Embarassed
Aber eins war richtig, die Jurastudentin weiß Rat! Wink
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Aurelia



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Beiträge: 787

BeitragVerfasst am: 07.08.2009 22:41    Titel:

*Sarah* hat Folgendes geschrieben:

du meinst also wenn z.B. wenn du mir etwas leihst, dann bin ich ja der Besitzer und du der Eigentümer......wenn ich aber diese Sache (sagen wir ne CD Wink) an jemanden anderen "Person C" verkaufe und diese Person C nicht weiß, dass ich "NUR" Besitzer bin...dann hat Person C die CD gutgläubig gekauft und wird doch Eigentümer, oder?! Eigentlich hätte ich ja die CD nicht verkaufen dürfen, da ich ja nur der Besitzer bin....

das ist doch auch so ein musterbeispiel für gutgläubiger Kauf und Eigentümerwechsel, oder?!


Das ist ein Kaufvertrag und ein gutgläubiger Eigentumserwerb Very Happy

Gutgläubiger Forderungserwerb (also gutgläubiger Erwerb der Kaufvertragsforderung) ist im Allgemeinen nicht möglich. Wink Dat geht nur mit dinglichen Rechten.
Also in deinem Beispiel ist ein wirksamer KV geschlossen worden, das Eigentum an der CD hat C aber "nur" gutgläubig erworben.

Die Abgrenzung Schuldrecht - Sachenrecht ist für viele problematisch. Ich hab mir das immer mit einer Mauer vorgestellt Embarassed
Vertragsschluss auf der einen Seite der Mauer und Eigentumserwerb auf der anderen. In Ausnahmefällen wie Fehleridentität gibt es dann eine Durchgangstür Laughing

@Morgaine
Ach, dafür kann ich nicht so richtig mit Kindern Laughing

@Moonlight
Ich sag nichts ohne meinen Anwalt Laughing
Wir lernen im Studium erstmal nur materielles Recht, richtiges Vertragsrecht und das Durchboxen von Ansprüchen lernt man erst im Referendariat Wink

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Morgaine



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BeitragVerfasst am: 07.08.2009 22:49    Titel:

@Aurelia: Wenn ich das so durchlese, kann ich nachvollziehen, dass du manchmal nicht sooo die Lust hast zum Lernen. Wink Diese Sprache - mir wird ganz schwindelig davon, andererseits muss ich richtig lachen.
Eine Freundin von mir lernt gerade Steuergehilfin - da ist´s genauso... Laughing Sie hat tonnenweise Gesetzestexte zum Lernen und Nachschlagen. Shocked

Wenn du mit deinem Studium fertig bist, dann können wir ja im Forum einen Block "Rechtsberatung" aufmachen. Wink
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