Meerschweinchen Tierhaltung und der Mietvertrag Meerschweinchen im Mietverhältnis

Meerschweinchen als Untermieter

Meerschweinchen in Mietwohnung / Mietvertrag

in Meerschweinchen Haltung

Wohnt man nicht im Eigentum, sondern in einem Mietverhältnis, also in einem Mehrfamilienhaus oder auch einem gemieteten Einfamilienhaus, muss man noch lange nicht auf Meerschweinchen verzichten.

Dies gilt auch, wenn in Deinem Mietvertrag in einer Klausel ausdrücklich die Tierhaltung verboten wurde. Denn die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Meerschweinchen gehören, sind von einem derartigen Passus gar nicht betroffen bzw. derartige Klauseln sind  unwirksam, wie der Bundesgerichtshof vor einiger Zeit festgestellt hat.

Hinweis zu rechtlichen Themen
Behandelt ein Artikel im Meerschweinchen Ratgeber rechtliche Themen, so gilt: Dieser Artikel stellt keine verbindliche Rechtsberatung im juristischen Sinne dar und erhebt nicht den Anspruch einer Rechtsauskunft, sondern legt in Form einer Berichterstattung Erfahrungswerte zu rechtlichen Angelegenheiten und allgemein anerkannte Interpretationen von Gerichtsentscheidungen dar. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass individuelle Rechtsfragen hier nicht beantwortet werden können und dürfen. Bei rechtlichen Streitigkeiten sollte grundsätzlich ein mit der Materie vertrauter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Die Klauseln im Mietvertrag

Typische Klauseln im Mietvertrag, die sich auch heute noch in Vordrucken im Internet finden, sind z.B.:


Darf in keiner Haltung fehlen:

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  • Tierhaltung ist untersagt
  • Die Haltung von Tieren ist grundsätzlich untersagt
  • Tierhaltung mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters
  • Tierhaltung nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters

Derartige Klauseln im Mietvertrag, die die Haltung von Tieren grundsätzlich untersagen, sind unwirksam. Der Bundesgerichtshof stellte hierzu klar, dass generelle Tierverbote vom Vermieter nicht über den Mietvertrag ausgesprochen werden können.

Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag „Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters.“ hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand.

Der Bundesgerichtshof hat zudem in einer Mietsache in selbigem Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06 klar gestellt, dass die Haltung von Kleintieren zum normalen, vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung gehört.

Was sind Kleintiere?

Die Definition was zu Kleintieren zu zählen ist und was nicht hat der BGH in seinem Urteil ebenfalls klar gestellt. Zu den Kleintieren gehören somit:

  • Frettchen
  • Hamster
  • Kaninchen
  • Meerschweinchen
  • Rennmäuse
  • Wellensittiche
  • Zierfische

sowie ähnliche Tiergattungen. Ausdrücklich ausgenommen sind Hunde und Katzen, welche nicht zu den Kleintieren zu zählen sind. Meerschweinchen können also, da es sich um Kleintiere handelt, als Haustiere in einer Mietwohnung bzw. in einem Mietverhältnis ohne besondere Genehmigung immer vom Mieter in der Wohnung gehalten werden.

Einschränkung der Kleintierhaltung im Mietverhältnis

Der BGH hat außerdem klargestellt, dass die Haltung nur dann ohne weitere Genehmigung oder Inkenntnissetzung des Vermieters erfolgen darf, wenn es sich um Kleintiere in üblicher Zahl gemessen an der Wohnungsgröße handelt. Wer also nun in seiner 60qm Wohnung 20 Meerschweinchen hält, bekommt unter Umständen trotzdem ein Problem – wahrscheinlich nicht nur mit dem Vermieter sondern auch mit dem Tierschutz!

Allerdings ist auch insofern Vorsicht geboten, als dass die artgerechte Haltung einer ganzen Gruppe in einem großen Käfig oder mit freiem Auslauf in der Mietwohnung schnell als nicht mehr „in üblicher Zahl“ oder „in üblicher Weise“ aufgefasst werden kann.

Wer nun eine kleine Gruppe Meerschweinchen in seiner Wohnung hält, hat, sofern er sie richtig hält (keine Geruchsbelästigung, keine außergewöhnliche Dreckentwicklung) wohl nichts zu befürchten. Wer in einer Mietwohnung jedoch Meerschweinchen zu züchten beginnt, kann auch hier Probleme bekommen:

Meerschweinchenzucht in Mietwohnung

Die Tierzucht, also auch die Züchtung von Meerschweinchen in einer Mietwohnung, ist grundsätzlich eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung, da die vom Vermieter dem Mieter bereitgestellte Wohnung nur bestimmungsgemäß genutzt werden darf – was die Tierzucht generell ausschließt.

Meerschweinchen auf Balkon/ Terrasse

Unmut könnte man sich ebenfalls einfangen, wenn man seine Meerschweinchen in Außenhaltung auf dem Balkon oder der Terrasse hält, sofern dies von einem anderen Mieter als Belästigung empfunden wird. Herunterfallendes Streu, Quiekgeräusche oder gar „Ekel“ vor Kleintieren sind hier typische Beschwerden bei denen der Vermieter handelt. Wenn Du  auf Nummer sicher gehen will schließt Du Dich bei einer gewünschten Außenhaltung am besten mit den weiteren Mietparteien kurz.

Mietwohnung / Mietvertrag im Meerschweinchen Forum

Es gibt über 0 Themen zu Mietwohnung / Mietvertrag im Forum:

  • Meeris in Mietwohnung

    Angel_155 Allgemeines 23. August 2012

    Hallo ihr,
    am Wochenende bin ich nun in ein Mehrfamilienhaus mit 18 Parteien gezogen. Davor war ich nur mit meinem Vermieterpaar in einem Haus.
    Vor dem Einzug habe ich erwähnt, dass ich Meeris habe, aber da haben sie gemeint, die machen ja sowieso nix :roll:


    Und wir kennen ja alle die Schweinchen, dass sie auch mal gerne anfangen zu quieken oder sonstige Geräusche machen. :wink:


    Bestimmt wohnen von euch einige auch in solchen Häusern. Gab es hier schon Probleme, dass sich z. B. der Nachbar beschwert hat etc.?


    Einen schönen sonnigen Abend


    Angel

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