*reinschleich*
Die Großeltern sind den Enkelkindern nicht zum Unterhalt verpflichtet, dies wird dementsprechend beim Antrag auf ALG II (Hartz IV) nicht geprüft. Unterhaltsvorschuss sind auch nur 133 bzw. 180 €, das reicht für ein Kind meist dann nicht aus (Lebensunterhalt und Mietanteil).
*rausschleich*