Schön, dass Gilbert die Aussicht auf einen guten Dauerplatz hat!
Wenn ihr nicht in einer extrem milden Gegend wohnt, ist Anfang April aber für einen Wechsel in Außenhaltung zu früh. Da kann es vor allem nachts und am Boden noch deutlich zu kalt werden in den meisten Teilen Deutschlands - und natürlich auch der Schweiz oder Österrreichs. Wird er denn zunächst noch im Haus untergebracht werden?
Viele Schutzverträge sind rechtlich unwirksam. Sie haben höchstens einen Abschreckungseffekt. Ich würde eher darauf bauen, die Leute und die Haltungsbedingungen anzuschauen und das Tier persönlich abzugeben. Evtl. könntest Du noch vereinbaren, dass er erst ein paar Wochen in Pflege kommt dort und danach erst bei einem neuen Treffen evtl. die endgültige Übergabe erfolgt. Aber auch das fände ich fraglich. Letztlich muss man m.E. das Tier entweder behalten oder den sorgfältig ausgesuchten Leuten ganz anvertrauen. Natürlich kann man versuchen, Kontakt zu halten und Rat zu geben bzw. bei Bedarf zu helfen. Aber rechtlich wird man nur bei massiver Tierquälerei etwas erreichen und nur, wenn man das überhaupt mitbekommt.