Hallo,
der Bock ist drei Jahre alt. Er ist noch total jung! Er kann doch nicht sein restliches Leben (welches gerne noch 3 - 6 Jahren sein können) allein bleiben.
Auszug aus dem Tierschutzgesetz:
ZitatZweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
Das bedeutet bei Meerschweinchen nunmal mindestes einen artgerechten Partner.
Liebe Grüße
Nadine