Das Tierschutzgesetz ist strenger als in Deutschland.
Sagen wir so in der Schweiz gibt es ein Tierschutzgesetz, auch was Einzelhaltung betrifft. In Deutschland rede ich solange nicht von einem Tierschutzgesetz bis es endlich aufhört ein Tier als Sache zu bezeichnen und im Schadensfall ist es Sachbeschädigung.
Wenn hier wie gerade diese Woche beim Fußball in der 3.Liga in Münster ein Spieler mit Affenlauten begrüßt wird, was sicher nicht in Ordnung ist, weder tätlich noch sonst irgendwie bedroht oder angegriffen wurde ermittelt der Staatsschutz (kein Witz). Diese Unverhältnismäßigkeit sollten sie mal nur zu 10% bei Tieren (sind auch Lebewesen wie der Mensch) anwenden und wir hätten kein Problem mehr mit einem Tierschutzgesetz.
Andreas