Das deutsche Tierschutzgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/ti…JNR012770972BJNG000103377
Erster Abschnitt
Grundsatz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Leider halten sich die wenigsten an dieses Gesetz "seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen" bedeutet eben beim Meerschweinchen keine Einzelhaltung, angemessene Käfiggröße, Auslauf, vernünftige Ernährung, kein Zwangskuscheln.... Nur das ist halt nicht für jede Tierart extra festgelegt. Es fehlen eindeutig verbindliche Gesetzesvorgaben (Tiergerecht) die dann auch kontrolliert und bei Nichterfüllung massiv abgestraft werden! [/b]