So meine Kleine hat am Samstag 3 quicklebendige Meeris auf die Welt gebracht! Sie sind gesund und hüpfen schon mutig durch den Käfig...
So nu hab ich mal ne kleine Frage: Ab welchem Alter ungefähr kann man das Geschlecht bestimmen?
Grüßle Vasi
So meine Kleine hat am Samstag 3 quicklebendige Meeris auf die Welt gebracht! Sie sind gesund und hüpfen schon mutig durch den Käfig...
So nu hab ich mal ne kleine Frage: Ab welchem Alter ungefähr kann man das Geschlecht bestimmen?
Grüßle Vasi
das geschlecht kannst du eigentlich direkt bestimmen.
zur besseren übersicht,hier eine seite die den unterschied darstellt.
http://www.dmsl.de/faq/haltung/vergleich.shtml
Achso okay danke!
Weil ich habe versucht da ein bisele was zu erkennen habs aber nicht wirklich hinbekommen... Bei den etwas größeren erkenn ich es besser
Hallo Vasi,
wenn Du es mit 2 1/2 Wochen noch nicht erkennen kannst, solltest Du dann zum TA gehen, damit er die Geschlechter bestimmen kann, damit man die Böckchen früh genug trennen kann.
Liebe Grüße
Nadine
Ja hab meine Meeris getrennt! Leider war ich aber nicht zu Hause um meinen Bock rauszunehmen als sie geworfen hat. Nun hock ich auf 3 Böcken (extra Käfig) und 9 Weible... Hab auch schon wieder 3 hochschwangere... Wie werde ich die in gute Hände los?
Hallo Vasi,
woher hast Du denn die ganzen schwangeren Schweinchen?
Hoffentlich ist die Mama dann nicht schon wieder schwanger ![]()
Wann hast Du die Böckchen denn von den Weibchen getrennt?
Geh mal auf
http://www.enimal.de
http://www.meerschweincheninnot.de
http://www.dhd24.com
http://www.tiervermittlung.de
Da kannst Du gut Tiere vermitteln.
Und in den Kleinanzeigen Deiner Stadt bestimmt auch.
Bitte denke daran, immer einen Tierschutzvertrag zu machen, wenn Du die Kleinen vermittelst.
Liebe Grüße
Nadine
Wie sieht so ein Vertrag aus?
Naja als erstes hatte ich nur 3 Meeris. Davon war aus versehen eins ein Männle. Am Anfang dachten wir das andere auch. Also 2 Böcke und ein Weible aber es war genau umgedreht... Dann kamen eben 2 Meeris auf die Welt. Mein Männle hat der Trust bekommen und das Weible hatte ich behalten und mein Bock hat ganze Arbeit geleistet! Ich konnte ihn nicht raustun aus dem Käfig und er hat mir alle drei geschwängert. Und als die drei geworfen hatten (eine 2 und die anderen zwei jeweils drei) war ich nciht zu Hause und er hat sich wieder rangemacht. Jetzt hab ich ihn mit den 2 kleinen Böcken endlich in einem Extrakäfig aber meine 3 Großen sind eben schon wieder schwanger! Ganz dumm gelaufen....
Bei http://www.dhd24.com hab ich schon eine Anzeige drin aber keiner will eins haben.......
Noch ne kleine Frage: Wie bekomm ich den Nachwuchs zahm? Also meine Großen lassen sich nicht gern hochheben, aber lassen sich alle im Käfig streicheln. Aber die Kleinen bekomm ich ohne Jagd nicht, ist schwierig bei so vielen wenn ich den Käfig putzen muss
Hallo Vasi,
da hast Du Deinen Weibchen aber sehr viel zugemutet ![]()
Ich hoffe Du trennst jetzt immer früh genug und lässt den Bock kastrieren.
Diesen Schutzvertrag benutze ich immer. Ich habe mir darin die Sachen zusammengestellt, die ich als wichtig erachte.
ZitatAlles anzeigenTierschutzvertrag
Betrifft
Name:
Alter (geb. am):
Art des Tieres:
Rasse:
Kastriert / nicht kastriert
Geschlecht:
Fellfarbe /Zeichnung:
Besondere Kennzeichen:
zwischen dem bisherigen Besitzer (im folgenden Eigentümer genannt)
Name:
Straße:
PLZ Wohnort:
Telefonnummer:
und dem neuen Besitzer (im folgenden Übernehmer)
Name:
Straße:
PLZ Wohnort:
Telefonnummer:
wird folgender Tierschutzvertrag abgeschlossen:
§ 1 Eigentümer
- Das Tier befindet sich in einem abgabefähigen Alter (mindestens 8 Wochen) und muss nicht mehr von der Mutter versorgt werden.
- Der Eigentümer versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe frei von erkennbaren Krankheiten ist. Auf eventuell bestehende Krankheiten, erblich bedingte Krankheiten oder charakterliche Verhaltensweisen, die dem Eigentümer bekannt sind, wurde hingewiesen (siehe „§ 9 Sonstige Hinweise“).
§ 2 Übernehmer
- Der Übernehmer darf das Tier nicht zu Versuchszwecken oder zum Weiterverkauf einsetzen. Eine Abgabe des Tieres an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist nicht gestattet.
- Der Übernehmer versichert, dass er das oben genannte Tier ausschließlich zum Verbleib in seinem eigenen Haushalt übernimmt und eine Weitergabe an dritte Personen nicht beabsichtigt.
- Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Übernehmers.
§ 3 Allgemeine Haltungsanforderungen
Der Übernehmer verpflichtet sich
- das Tier im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften und artgerecht zu halten. Artgerecht heißt, dass das Tier genügend Platz hat, ihm täglich frisches und sauberes Wasser und Futter zu geben. Die Einstreu muss sauber und trocken sein. Ein Zusammenleben mit Artgenossen muss gewährleistet sein.
- Quälerei und Misshandlung (auch durch Dritte) zu verhindern.
- für das Tier während Urlaubszeiten und sonstigen Abwesenheiten (z.B. Krankenhausaufenthalten) eine artgerechte Versorgung zu gewährleisten.
- das Tier nicht in Einzelhaltung zu halten.
- Außenställe so zu bauen, dass das Tier nicht entlaufen kann und gegen Fressfeinde gesichert ist.
§ 4 Tierarzt
- Der Übernehmer verpflichtet sich, dem Tier jederzeit tierärztliche Versorgung zu gewährleisten und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen.
- Bei einer gemeinsamen Unterbringung von männlichen und weiblichen Tieren in einem Käfig sind die Geschlechter unverzüglich bei Eintritt der Geschlechtsreife (Männchen 4 bis 6 Wochen, Weibchen 6 bis 8 Wochen) zu trennen oder die Männchen vom Tierarzt zu kastrieren. Nach der Kastration muss ein Männchen weitere 6 Wochen von Weibchen getrennt gehalten werden.
- Im Falle einer Erkrankung, die das Einschläfern des Tieres notwendig macht, darf das schmerzlose Einschläfern des Tieres nur durch den Tierarzt erfolgen.
- Alle anfallenden tierärztlichen Kosten gehen zu Lasten des Übernehmers.
§ 5 Zucht
- Mit dem oben genannten Tier darf keine Zucht betrieben werden. Werden dennoch Jungtiere geboren dürfen diese nur mit einem Schutzvertrag an Dritte abgegeben werden.
§ 6 Rückgabe
- Der Übernehmer ist berechtigt, dass Tier kostenlos zurückzugeben, wenn er die übernommenen Pflichten nicht mehr einhalten kann oder will.
- Bei Rückgabe ist der Übernehmer verpflichtet das Tier auf eigene Kosten persönlich oder durch Dritte (kein Versand) ohne Gefährdung der Gesundheit des Tieres dem Eigentümer zukommen zu lassen.
§ 7 Salvatorische Klausel
- Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Jede Änderung des Vertrages ist schriftlich mit beiden Parteien zu vereinbaren.
- Mündliche Absprachen haben neben diesem Vertrag keinerlei Gültigkeit.
§ 8 Schutzgebühr
- Der Übernehmer hat dem Eigentümer bei Übergabe ein Schutzgebühr von X € zu zahlen.
§ 9 Sonstige Hinweise
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_____________________________________________________________
Jede Partei hat eine Ausfertigung des Vertrags erhalten
Ich habe den Vertragstext gelesen, verstanden und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.
Ort, Datum:_____________________________________________
Unterschrift Eigentümer:__________________________________
(Ich habe die Schutzgebühr erhalten)
Unterschrift Übernehmer:__________________________________
Liebe Grüße
Nadine
Danke erstmal für den Vertrag!
Also kastrieren lass ich die nicht, hab ja einen getrennten Käfig für die Böcke und wegen dem Auslauf: Das mach ich einfach zu unterschiedlichen Uhrzeiten. Das klappt also ganz gut. Ich lass immer vormittags bis mittags irgendwann die Weible raus und danach eben die Böcke...
Und den Vertrag behalte dann ich? Oder muss er/sie zwei Exemplare unterschreiben und eins behalte ich?
Hallo Vasi,
wie es in dem Vertrag steht:
ZitatJede Partei hat eine Ausfertigung des Vertrags erhalten
Du machst zwei Verträge und lässt sie unterschreiben. Einen behälst Du, einer ist für die neuen Besitzer.
Liebe Grüße
Nadine
Also nochmal danke!
Meine Coockie hat vor etwa einer Stunde drei Babies bekommen! Sie sind schwarz-braun und total knuffig! Ich werde in nächster Zeit Bilder machen und sie euch zeigen
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