Hallo,
herzlich Willkommen und mein Beileid zum Tod deines Schweinchens.
Schau mal hier, da stehen viele nützlichen Infos einer Fachanwältin zu dem Thema:
https://www.kanzlei-hella-fisc…20beim%20Tierarzt%20liegt.
Demnach besteht eine Pflicht für den Tierarzt alles zu dokumentieren (diese Pflicht ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag, gilt also auch bei Meerschweinchen).
Ebenso besteht ein Recht zur Einsichtnahme in die Behandlungsdokumentation, allerdings kein(!) Recht zur Herausgabe dieser Unterlagen (Eigentum- und Urheberrecht liegt beim Tierarzt).