Bei manchen Leuten hört die Tierliebe eben bei den eigenen Tieren auf und es macht ihnen gar nichts aus, die Katzen des Nachbarn zu quälen, indem der sie einsperren soll.
Allgemeines
Meerschweinchen und Nachbars Katzen
Allgemeine Themen rund um Meerschweinchen, die in keine andere Kategorie passen.
- Trixie+Wilma
- Erledigt
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Nun ob der Nachbar die Katze einsperrt oder anderweitig dafür sorgt, dass sie nicht mehr in andere Leute ihre Grundstücke kommen, fakt ist, dass man keine fremden Katzen im eigenen Garten dulden muss und zumindest in NRW das recht hat diese abzuschießen oder anderweitig zu entfernen, auch wenn es weniger als 2 Katzen sind. Du kannst die Katze also problemlos ins Tierheim bringen.
Und laut Tierschutzgesetz ist es keine Tierquälerei eine Katze nur im eigenen Haus und Garten zu halten. Stell dir vor der Nachbar hätte ein Pferd oder einen Hund. Würdest du dann auch sagen: "Ach, soll er sein Pferd ruhig zu mir in den Garten lassen, es braucht ja Platz und der Hund kann sich bei mir auch viel besser austoben?" -
Flummi, mit dem Abschießen bist du aber schief gewickelt. Geschossen werden dürfen Katzen nur außerhalb eines bestimmten Radius von Wohnhäusern, also ganz bestimmt nicht im Garten.
Mal abgesehen davon, dass man einen Jagdschein/Waffenschein braucht, um überhaupt schießen zu dürfen...
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Flummi und mal ganz abgesehen davon, dass grad das was du schreibst erst recht nicht auf NRW zutrifft, nicht mal Jäger dürfen streunende Katzen einfach mal so abballern. da gibts seit letztem Jahr strenge Vorschriften!
tut mir leid, aber das ist komplett Falsch was du von dir gegeben hast! und zwischen einer Katze und Hund/Pferd ist ein weiter unterschied. Eine Katze Kannste nicht mal eben so nur im eigenen Garten lassen. die geht wohin sie will!
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Ne wieso? Wer keine Nachbarn hat und einen Waffenschein verfügt darf Katzen auch erschießen. Alle anderen können diese aber ins Tierheim bringen, Fallen aufstellen oder anderweitig Katzen vom Grundstück fern halten.
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Sorry, aber das stimmt einfach nicht.
Es gibt Urteile, wonach (normalerweise 2) Freigänger Katzen auf dem Grundstück zu dulden sind. Siehe z. B. hier:
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/katzenrecht.php
oder hier: http://www.bmt-tierschutz.de/katzen-freigang/
In keinem Fall darf man im eigenen Garten die Haustiere der Nachbarn erschießen oder einfach ins Tierheim bringen. Davon abgesehen, finde ich allein den Gedanken daran sehr befremdlich. Was man natürlich darf ist, die unerwünschten Tiere verscheuchen, mit Wasser erschrecken etc.
edit: Auch wenn man keine Nachbarn hat und über einen Waffenschein verfügt, dürfen Katzen nicht im eigenen Garten erschossen werden. Wildernde Katzen dürfen zur Zeit in NRW erst ab einem Abstand von 200 m vom letzten bewohnten Haus geschossen werden. Allerdings sieht der neue Gesetzentwurf vor, dass künftig gar keine Katzen mehr gejagt werden dürfen.
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Ich kann da nichts lesen, dass man Katzen im Garten dulden muss.
[quote][/In keinem Fall darf man im eigenen Garten die Haustiere der Nachbarn erschießen oder einfach ins Tierheim bringen.quote]
Ich habe schon x Mal fremde Katzen aus meinem Garten ins Tierheim oder zum Tierarzt gebracht. Die wurden immer anstandslos aufgenommen.
[quote][/Allerdings sieht der neue Gesetzentwurf vor, dass künftig gar keine Katzen mehr gejagt werden dürfen..quote]
Doch dürfen sie, wenn sie wildern. Und das tun sie ja, wenn sie an die Meerschweinchen ran wollen.
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Ein Auszug aus dem weiter oben verlinkten Text: "... in Wohngegenden mit Häusern und Gärten gehört Katzenhaltung mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien. Grundsätzlich muss ein Gartenbesitzer das Streunen von Katzen in seinem Garten tolerieren. Jedoch muss er nach einem Grundsatz-Urteil des Landgerichts Darmstadt nur zwei Katzen pro Nachbarn „dulden“ – das kompliziert die Sache wiederum: somit darf ein Katzenhalter zwar zwei Tieren gleichzeitig Freigang gewähren, muss die anderen während dieser Zeit aber im Haus halten. Zur „Duldung“ gehört allerdings auch, dass die Katze jagt und auch mal eine kleine Hinterlassenschaft zurücklässt."
Eine wildernde Katze darf trotzdem nicht im eigenen Garten oder Haus erschossen werden. Sie muss mindestens 200 m vom letzten bewohnten Haus entfernt sein. Das ist dann wohl so nicht gegeben.
Einfach irgendwelche Katzen fangen und ins Tierheim oder zum Tierarzt zu bringen, ist angesichts der Rechtslage (siehe oben) offensichtlich nicht zulässig, egal ob du das schon so praktiziert hast oder nicht.
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Dass zur Duldung aber das Betreten des Hauses gehört kann ich nirgends lesen. Und ich bin mir sicher, wenn du vor Gericht ziehen würdest, weil die Katze die Meerschweinchen gejagt hat, was ja laut der Duldung erlaubt wäre, käme man ganz schnell zu einem anderen Urteil...
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Der Besitzer des Hauses muss schon selber dafür Sorge tragen, dass keine fremden Tiere rein kommen. Es könnte ja auch mal ein Marder rein kommen, der gehört gar keinem.
Fliegengitter schützen eben vor lästigen Eindringlingen aller Art.
Und Katzen erschießen darf nur der Jagdpächter, auch nicht irgendwer mit Waffenschein, und das nur mehrere hundert Meter vom letzten Haus entfernt. Auch ein fremder Jäger der nur vorbei kommt darf nicht, sondern nur der Pächter der genau dieses Jagdrevier gepachtet hat.
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...ich hab jetzt mal die ganz verrückte Vermutung, dass die Trixie+Wilma nicht den Plan hat, die Katzen der Nachbarn zu erschießen oder im Tierheim abzuliefern :mrgreen:
Flummi, wenn du tatsächlich so handelst und die Tiere deiner Nachbarn "einsammelst" und im Tierheim abgibst, weil sie durch deinen Garten wandern... ohje... diese Einstellung finde ich einfach "anstrengend".
Trixie+Wilma, die erwähnte Fliegengittertür wäre vielleicht eine Lösung, wenn die Nachbarskatzen die nicht öffnen können :wink: Die Katzen einer Freundin schaffen das nämlich ohne Probleme.
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Hallo,
greift hier nicht auch das Tierschutzgesetz, daß das Töten von Wirbeltieren für Unbefugte generell verboten ist? Die Frage ist auch, ob es "Wildern" wäre, wenn die Katzen an die Schweinchen gehen, sie verletzen oder töten. Meerschweinchen sind Heimtiere, keine Wildtiere und schon gar nicht unter Artenschutz. Wahrscheinlich wäre es höchstens eine Eigentumsverletzung.
Wie auch immer es rechtlich aussieht kann ich die Zweiteilung der Tierliebe auch nicht nachvollziehen. Klar würden mich Katzen auch nerven bzw. tun es sogar (hier gibt´s auch Freigänger, die ich keinem Besitzer zuordnen kann, weil die nun mal einen gewissen Radius haben). Mich stört auch enorm, wie viele Singvögel von Katzenfreigängern getötet werden. Auch für einen entflogenen Sittich oder Kanarienvogel sind Katzen die Hauptgefahr. Dennoch ist meine erste Idee, den Auslauf eben sicher genug zu machen und den Schweinchen darin Verstecke zu gönnen. So schwierig ist das nun auch wieder nicht... ich habe einen relativ schweren Metallauslauf, den ich zusätzlich mit Häringen (des großen Nachbarshundes wegen) im Erdboden fixiere. Nachts gegen Marder u.a. würde das nicht reichen, aber wenn es dunkel wird hole ich sie ja rein, weil ich ansonsten Innenhaltung habe.
Ich bin kein ausgemachter Katzenfan, möchte auch keine haben, aber auf sie zu schießen oder sie ins Tierheim zu bringen finde ich mindestens sehr intolerant wenn nicht tierquälerisch.
Wenn man Fluchttiere hat, die sich nicht wehren können, muß man sie eben ausreichend sichern und basta. Entweder mechanisch durch ein entsprechendes Gehege oder durch Vertreibung der Eindringlinge, selber oder durch einen fiesen DackelLG,
Steffi -
Zitat
greift hier nicht auch das Tierschutzgesetz, daß das Töten von Wirbeltieren für Unbefugte generell verboten ist?Juristisch gesehen dürfe das egal sein, ob die Katze eine Vase runterschmeißt oder Meerschweinchen tötet.
Bleibt beides Sachbeschädigung und in beiden Fällen hast du das Recht deine Besitztümer vor Nachbars Katzen zu schützen.
Zitat[/
Ich bin kein ausgemachter Katzenfan, möchte auch keine haben, aber auf sie zu schießen oder sie ins Tierheim zu bringen finde ich mindestens sehr intolerant wenn nicht tierquälerisch. quote]Ach so ja, wenn die Meerschweinchen angegriffen werden ist das natürlich keine Quälerei.
Cool. Ich dann kann ich meinen Hund ja weiterhin auf Viehweiden zum Jagen lassen. Ist ja dann nicht meine Schuld, wenn er Schafe reißt. Die muss man dann einfach besser sichern und basta.
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Um die Schafweide ist normalerweise ein Elektrozaun, der den Hund schon kräftig rauf fuchtelt und dazu führt, dass er in Zukunft Abstand hält. Auch als Sicherung vor Hunden und Raubtieren.
Du stellst Dich schon extra dumm, nur um Deine Ansichten durch zu drücken.
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Hallo flummi,
ja, gut möglich, daß genau dies juristisch egal ist (Vase oder Meerschwein). Aber es ist nicht egal, wenn Du ein Wirbeltier tötest.
Und von Tierquälerei durch ein Tier kann man wohl kaum sprechen, denn die Katze zeigt damit artgerechtes Verhalten, mehr nicht. Quälen kann man nur mit Absicht, und die setzt ein Bewußtsein voraus. Im juristischen Sinne haben dies nur wir Menschen.
Und wenn Du Deinen Hund auf einer Viehweide hetzen läßt ist es insofern Tierquälerei Deinerseits, weil Du direkten Einfluß darauf hast, was Dein Hund macht: durch Erziehung, durch eine Leine, durch Deine Anwesenheit. Hunde sind nun mal keine Freigänger in Deutschland. Wenn sie es wären, wäre es auch nur Sachbeschädigung.Was ich nicht verstehe: Du regst Dich über Quälerei bei Meerschweinchen auf, aber das Quälen oder gar Töten von Katzen oder Vieh durch Dich ist Dir scheinbar egal. So eine Denkweise befremdet mich, gelinde gesagt.
Hast Du denn ein Gefühl für Deine Meerschweinchen, oder sind sie nur Dein Eigentum, auf das keiner zugreifen darf?
Und wieso kannst Du für andere Tiere nicht fühlen? Nur, weil Du ihnen keinen Namen gegeben oder Geld für sie bezahlt hast?Irritierte Grüße,
Steffi