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Meerschweinchen Notstationen seltsame Schutzverträge sind bindend ?

Allgemeine Themen rund um Meerschweinchen, die in keine andere Kategorie passen.

  • Beim Einschläfern hat man in aller Regel gar keinen Spielraum: sagt der Tierarzt, dass es dem Tier zu gut geht, dann darf er es gar nicht einschläfern. Und geht es dem Tier massiv schlecht, kann der Tierarzt auch aufs Einschläfern bestehen, aufgrund seiner Kompetenz als Tierarzt und unter Berufung auf das Tierschutzgesetz.

    Da gibt es gar keine Frage, ob man vorher noch herumtelefoniert.


    Die Frage ist doch eher: will ich von dort ein Tier? dann werde ich wohl den Vertrag, so wie er ist, unterschreiben müssen. Oder will ich auf keinen Fall unterschreiben? Dann muss ich halt weiter suchen.


    Persönlich finde ich den Verkauf ohne alles mindestens genauso fragwürdig. Ich habe schon zu viel gesehen, auch von Leuten, die dachten, es wäre alles supi.


    Da war etwa mal ein Mädel mit einem 80cmx40cm Käfig im Flur. Der Käfig stand offen, das Schweinchen hat ihn aber praktisch nicht verlassen, es gab ja nichts im Flur, keine Verstecke, kein Futter, kein Heu. Dafür gingen die 5 Familienmitglieder immer wieder hin und her, und das war auch die einzige Zeit, wo es kurz Tageslicht gab, der Flur hatte nämlich kein Fenster und man ließ auch kein Licht brennen. Das Mädel war aber fest überzeugt, dass quasi die ganzen 8m² Flur das "Gehege" des Meerschweinchens wären und der Käfig ja praktisch nur sein Versteck. Ich konnte sie aufklären, überzeugen, ein Gehege in ihrem Zimmer zu bauen mit Licht und Platz, und dann erst konnte ich einer Vermittlung dahin zustimmen. Das glaubt halt keiner, wie manche Leute denken. Und ich habe noch sehr viel schlimmeres gesehen. Ich kann daher das Misstrauen eines Vereines wirklich nachvollziehen.

  • Um auf die Anfangsfrage zurück zu kommen, ich habe schon mehrfach gelesen einige Klauseln seien nicht zulässig bzw. haben vor Gericht keinen Bestand. Allerdings enthält dieser Vertrag auch eine sogenannte Salvatorische Klausel, die besagt dass selbst wenn einzelne Passagen ungültig sind, die anderen davon unberührt sind.

    Was genau aus dem Vertrag zulässig und was nicht ist, hängt wohl auch ein bisschen von der Auslegung des jeweiligen Richters ab. Speziell zum Eigentumsvorbehalt habe ich schon Urteile in beide Richtungen gesehen.


    Ich würde mich daher nicht darauf verlassen dass der Vertrag eh ungültig ist, sondern mich wie gesagt nur darauf einlassen, wenn ich auch gewillt bin ihn einzuhalten.


    Ansonsten gibt es auch viele andere niedliche Meerschweinchen, bei denen man vielleicht einen Vertrag hat mit dessen Bedingungen man eher leben kann.

  • Ich verstehe beide Seiten: den Verein, der natürlich das Beste für die Tiere will und eben mit Personalausweisnummer und Eigentumsvorbehalt absichern will, dass das ernst genommen wird, auch wenn der Vertrag nicht bindend ist - wenn es wenigstens überhaupt jemanden davon abschreckt, die Tiere einfach an Freunde weiterzugeben wenn sie keinen Bock mehr drauf haben, dann ist ja schon viel geholfen.


    Natürlich sind das Deine Daten und Datenschutz ist auch wichtig, aber wenn Du Dich mit dem Vertrag nicht wohl fühlst, dann wirst Du da halt keine Tiere bekommen.


    Es ist auf jeden Fall kein wirklich ungewöhnlicher Vertrag, solche habe ich schon einen ganzen Stapel unterschrieben, aber weder waren ernsthafte Kontrollen noch sonst was.

    Naja ich finde es halt komisch das man eine Kopie macht und die Personalnummer des Ausweises dort auf den Vertrag noch mal hinschreiben muss und das mein Eigentum die anderen 3 Meeris abgenommen werden dürfen.

  • Ich wurde über Ostern nochmals angeschrieben das ich mich an bestimmte Regeln halten muss.


    Wie alle 3 Tage Meeri Tüv.

    50 -100 gr Nahrung nur

    Ab und zu ein Salatblatt.

    Jeden reinlassen als Kontrolle jederzeit. Zu mal ich arbeiten muss bis Abends.

    Das man mir droht das wenn ich nicht alles ordentlich mache meine vorhandenen Meeris weg nimmt.

    Und ich auf jeglichen Kohl verzichten soll.


    Auf der Arbeit habe ich jetzt eine freundliche bestimmende Absage erteilt, weil man mir nun ein Baby Meerscheinchen von 5 Wochen andrehen wollte. Statt einem älteren Weibchen.


    Ich bleibe vorerst beim Züchter/in und versuche mir dort eins zu holen weil es mir einfach zu viel stress ist für mich.


    Mit einem Vertrag habe ich absolut keine Probleme nur mit deren Absprachen ist das mir zu heftig und deren dauernden Erinnerungen an was ich mich halten muss.


    Eine Seriöse Notstation vermute ich mal macht sowas nicht. Dauernd nachzuhaken und mich zu erinnern.

    Zu mal dauernd ein anderes Tier mir gewechselt wird.

  • Bei der Übernahme haben die neuen Besitzer noch das Blaue vom Himmel erzählt, am Ende sitzt das von Tierschutz liebevoll aufgepäppelte Tier allein im 1m Käfig in der Garage mit schimmligen Brot . Das ist sicher richtig bitter, und dann kann man auch das Vertrauen in die Menschen wirklich verlieren.

    Dabei schießen manche dann leider über das Ziel hinaus, und setzen solche Verträge auf.

    So sieht wohl eher keine Garage aus mit alten verschimmelten Brot.


  • Davon, dir die anderen 3 Tiere wegzunehmen ist doch gar nicht die Rede. Es geht sowieso immer nur um das im Vertrag benannte Tier.


    Ansonsten ist es so, dass man grundsätzlich erstmal alles in einem Vertrag festhalten kann. Allerdings kann ein Vertrag keine bestehenden Gesetze aushebeln, dazu gehört beispielsweise das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Ohne deine Einwilligung darf keiner in deine Wohnung, Punkt. Egal, was auf so einem Schutzvertrag steht.


    Man muss bei der ganzen Sache auch bedenken, dass so ein Tierschutzverein keine Rechtsabteilung hat, die so einen Vertrag wasserdicht entwirft. Das hat sich irgendwer mal ausgedacht, der nächste Verein hats abgeschrieben und nach einem dummen Vorfall noch was ergänzt etc.

    Das wird alles nur halb so heiß gegessen, wie es gekocht wird :)

  • Eine Umkehrfrage: Was passiert wenn man dem Vertrag kündigt? Bringt man das Tier, dann wieder zurück.... Kündigungsfristen sind nicht definiert etc. Wer kommt nach der Vertragkündigung für die Folgekosten auf (hier in diesem Fall der Verein etc etc). Wie sichert der Vertrag das Mitglied des Tierschutzverein vor dem Betreten eines fremden Grundstücks ab? Das Tier könnte schon verstorben sein und der Besitzer hat es nicht gemeldet. Was passiert wenn der Mitarbeiter einen Schaden verursacht oder beim betrachten das Tier fallen lässt? Hat diese Person überhaupt eine entsprechende Qualifikation um ein Tier bewerten zu können? Kann der Verein den konformen Umgang nach DSGVO belegen... Da würde mir noch viel mehr einfallen


    Du siehst das ganze Werk ist nichts Wert....

  • Mir leider nicht... Ich habe sowas hier bereits im forum gelesen, dass neben den Tieren aus dem Schutz auch das eigene Tier mitgenommen wurde. Leider weiß ich nicht mehr wer das war

  • Ich weiß es leider nicht mehr. Es war aber jemand, der hier aktiver ist und es soll wohl schon paar Jahre her sein

  • Mir zeigt es leider auch, dass es durchaus übermotivierte Mitglieder von Notstationen gibt, die diese Verträge sehr ernst nehmen. Deswegen würde ich kein Meerschweinchen aufnehmen an das so ein Vertrag gebunden ist.

    Auch der Umstand, dass Dominik ja offenbar immer wieder daran erinnert wird was verlangt wird (ich weiß jetzt nicht ob im Gespräch oder unaufgefordert) schreckt mich eher ab.