Allgemeines

Meerschweinchen Notstationen seltsame Schutzverträge sind bindend ?

Allgemeine Themen rund um Meerschweinchen, die in keine andere Kategorie passen.

  • https://www.meerschweinchen-ra…irklich-bindend/?pageNo=4

    Knüpft an das alte Thema an von vor 11 Jahren. Ich habe mir erlaubt ein neues zu eröffnen da dieses sehr alt ist und dieses an das alte Thema anknüpft..


    Ich habe jetzt nochmal Kontakt mit dieser Stelle gehabt via Email da wurde mir gesagt ich muss den unterschreiben sonst gibt es keine Lebewesen und ich muss den auch einhalten zu 100% sonst können mir auch alle abgenommen werden die ich hier schon habe bei mir. Auch diese die nicht im Schutzvertrag drin stehen schon das fand ich heute früh sehr nachdenklich.


    Auch das die jederzeit unangekündigt meine Wohnung betreten dürfen finde ich sehr seltsam.


    Ich bin wirklich ein artgerechter Tierhalter. Ich fühle mich dadurch ja wie soll ich sagen abgestempelt das alle sehr schlecht sind aber egal. Ich nehme nun den Vertrag auseinander.


    Rampen sind auch nicht erlaubt, sowie Kohlfütterung auch Brokkoli soll ich einstellen sowie Chicoree verstehe das nicht. Angeblich soll Kohlfütterung nur für Sparmaßnahmen benutzt werden da dadurch Züchter viel Geld sparen so deren Aussage. Trockenfutter soll ich auch kaufen.


    Mir wurde nahegelegt das ich den Meeri Tüv alle 3 Tage machen solle ...

    ------------


    Personalausweisnummer sowas bindend herauszugeben mit Kopie des Personalausweises ?

    Finde es ehrlich gesagt etwas *Weird/Strange* man kann dann damit alles anfangen.

    ******

    Ich bin trotz der Schutzgebühr von 35€/45€ nur Besitzer kein Eigentümer auch seltsam.

    ******

    a) Der Empfänger verpflichtet sich, die übernommenen
    Tiere / das übernommene Tier entsprechend den
    tierschutzrechtlichen Vorschriften, artgerecht und auf
    eigene Kosten zu halten.
    Die artgerechte Haltung beinhaltet auch, dass die
    Käfiggrundfläche oder Eigenbaugrundfläche für zwei
    Tiere mindestens 120 x 50 cm beträgt. Für jedes
    weitere, in derselben Behausung gehaltene Tier
    müssen zusätzlich zum Mindestmaß mindestens 0,20
    qm (45 x 45 cm) zur Verfügung stehen.

    Die artgerechte Haltung beinhaltet ebenfalls die
    tägliche Bereitstellung von frischem, sauberen
    Wasser, Futter, trockenes und sauberes Einstreu
    sowie das Zusammenleben mit mindestens einem
    Artgenossen

    0,2m² für jedes weitere Tier finde ich doch recht klein finde das dies nicht artgerecht ist.

    ******


    b) Eine Änderung des Ortes der Haltung ist unaufgefordert
    schriftlich oder mündlich mitzuteilen.

    Verstehe ich nicht.

    ******


    d) Eine Außenhaltung der übernommenen Tiere / des
    übernommenen Tieres wird hiermit ausgeschlossen.


    Wieso ? Habe ich nachgefragt heute Morgen stand da nicht artgerecht drin und bekommen viele Krankheiten.

    ******


    Die beauftragten Mitglieder des Vereins haben das
    Recht, jederzeit und falls erforderlich, wiederholt, den
    Ort und die Art der Haltung der Tiere zu besichtigen und
    dazu das Haus / die Wohnung des Empfängers zu
    betreten. Den Anweisungen der beauftragten Mitglieder
    des Vereins bezüglich der Tierhaltung ist unbedingt
    Folge zu leisten. Stellt der Verein fest, dass die Tiere
    nicht entsprechend der unter Punkt 2 angegebenen
    Haltungsbedingungen gehalten werden und die
    Beanstandungspunkte auch nach entsprechender
    Anweisung und einer Frist von 2 Wochen nicht behoben
    wurden, sind die beauftragten Mitglieder des Vereins
    berechtigt, die Tiere sofort einzuziehen.

    Auch darüber habe ich nachgefragt.

    Sie dürfen jederzeit unangekündigt in meine Wohnung eintreten fand das etwas sehr verwerflich.

    Auch wurde geschrieben das Tiere die nicht im Schutzvertrag drin sind auch mitgenommen werden wenn was nicht passt.

    ******


    Die Weitergabe der Tiere ist ohne schriftliche
    Genehmigung vom Verein nicht gestattet. Die Tiere
    müssen im Haushalt des Empfängers gehalten
    werden.


    Was ist denn wenn ich schwer krank bin und im Krankenhaus liegen muss ?

    Dann darf sich kein Freund oder Verwandter drum kümmern.


    ******

    Kommt ein Tier oder mehrere Tiere abhanden, ist
    dem Verein der Verlust umgehend mitzuteilen. Der
    Tierhalter muss jede Maßnahme ergreifen und
    dulden, die zum Auffinden des Tieres / der Tiere
    erforderlich sind.


    Polizei, Feuerwehr rufen ? Oo

    ******


    Die Euthanasie des Tiers / der Tiere ist nur aus
    zwingend medizinischen Gründen und nur nach
    vorheriger Genehmigung durch den Verein und dann
    nur ausschließlich durch einen Tierarzt zulässig.
    Verweigert der Verein seine Zustimmung zur
    Euthanasie, ist dieser verpflichtet, das Tier / die Tiere
    entschädigungslos zurückzunehmen.


    Euthanasie wat ?

    ******


    Die Homepage Tipps zur Haltung sind sehr veraltet:


    1 Haus zum Verstecken für 2 Meerschweinchen

    1 Schlafhäuschen, welches von der Größe her für Kaninchen zu wählen ist und mit mindestens zwei Ausgängen versehen sein sollte.

    1 geräumiger Käfig, mindestens 120 x 50 cm und 2-3 mal die Woche Auslauf für maximal 2 Tiere.


    Trockenfutter euer ernst sehr *weird*

    1 Futternapf fürs Trockenfutter (evtl. da man das Trockenfutter auch in kleinen Mengen quer durch den Käfig streuen kann. Für die Tiere ist es eine willkommene Abwechslung das Streu und Heu nach dem Futter durchsuchen zu müssen.).


    So wenig zu füttern ? Dachte nass darf es mittlerweile auch sein und nur wenige Gemüsearten.

    Es empfiehlt sich, den Meerschweinchen mind. einmal täglich ca. 50 - 100 g (pro Tier) frisches, schimmelfreies, gründlich gewaschenes und abgetrocknetes Gemüse (z. B. Gurke, Chicoree, Paprika, Tomate, Fenchel, Karotte, Pastinaken, Petersilienwurzel, Sellerie oder Zucchini) in Zimmertemperatur anzubieten.


    Wat nur ein Blatt Salat ab und zu nicht zu jeder Mahlzeit ?

    Auch erlaubt ist ab und zu ein zusätzliches Blatt Salat (z. B. Endivien-, Eisberg- oder Kopfsalat), eine geringe Menge an frischen Kräutern (z. B. Basilikum, Dill, Löwenzahn, Petersilie, Möhrenkraut oder Vogelmiere) oder eine Scheibe Apfel.

    Dachte man darf das immer und nicht nur gelegentlich ?

    Wer zusätzlich zu diesen Fütterungsempfehlungen seinen Meerschweinchen etwas Gutes tun möchte, kann gelegentlich frische oder getrocknete Zweige, gerne auch mit Blättern und Blüten, von Apfel-, Birnen- oder Haselnussbäumen anbieten.


    Fazit das ist alles sehr verwirrend ich verstehe nicht das so eine Notstation handelt. Für mich ist das keine Notstation die Trockenfutter verfüttert.

    Ehrlich gesagt meinen Meerschweinchen geht es pudelwohl und ich möchte meine Vorhandenen nicht verlieren falls denen was nicht passt glaube das gefällt der Züchterin dann auch nicht wo ich diese her habe.


    Meine Meeris betteln mich mittlerweile an, glucksen den ganzen Tag, unterhalten sich und Popcornen seltsamerweise sehr oft.

    Seit gestern brommselt mein Bock. Alle haben genug Auslauf auf 2m² mal 2,20m² .

  • Dominik984

    Hat den Titel des Themas von „Meerschweinchen Notstationen seltsame Schutzverträge“ zu „Meerschweinchen Notstationen seltsame Schutzverträge sind bindend ?“ geändert.
  • Es geht darum, das du ein neues schweinchen holen willst und das sind quasi die genannten forderungen des vereins - bei aushändigung des tieres?!


    1. Würd ich sowas nicht unterschreiben, bzw mit denen einen " vertrag " eingeghen ......


    2. Wenn würd ich punkte streichen / umschreiben oder dazu schreiben und dann erst einen vertrag eingehen.....


    Entweder sie sind ein verstanden oder die können mich mal....


    2 Punkte sind ja ein witz :


    - Mitnahme der anderen tiere

    - Besuch wies denen passt....


    Die 2 sachen würd ich gepflegt streichen bzw mich auf so einen " knebelvertrag" gar nicht einlassen....


    Die nehmen sich da viel raus und manche halter akzeptieren das vielleicht ( selbst schuld) 🙈


    Finde den verein bissl respektlos und anmassend ....


    Hier gehts nicht mehr um nen schutzvertrag sondern um entziehung deiner rechte da du ja kein eigentümer wirst....


    Ob das alles rechtens is - keine ahnung...versuchen werden sie es

    bestimmt, wo kein kläger kein angeklagter.......

    Die frage is auch ob die das alles so umsetzen und wirklich handaben und der text nur fürs papier ist.....


    Trotzalledem würd ich generell mit denen nix zutun haben wollen, die son quatsch verlangen 😅

    Ich find da einige sachen echt wirklich lächerlich...


    Lg mara

  • also da würde ich sagen: dann werden sie glücklich mit ihren Tieren. Stapeln Sie die in ihren Verein wenn sie meinen in kleinen Käfigen dann brauchen sie auch keine abgeben. Vor allem das wenn denen was bei dir nicht passt sie dir alle deine Tiere abnehmen geht ja wohl gar nicht. Du übereignest denen doch nicht deine Tiere. Und wenn ein Tier ein geschläfert werden muß und du erreichst bei denen niemandem um ich sag jetzt mal zu "betteln" das dein tier von seinem Leid erlöst werden muß. Puh, da würde ich kein Tier holen wollen. Ich habe mal hier sowas ähnliches gelesen wo der Verein dann einfach alle Tiere nicht nur das was von dem Verein war mitgenommen hat. Wenn wirkliche schlimme Zustände herrschen wird nicht eingegriffen aber sowas ist ja total übertrieben. Aber da hattest du deine Schweinchen nicht her oder?

  • Ich meine gelesen zu haben, dass es für diese Verträge keinerlei rechtliche Grundlage gibt. Heißt...


    Angenommen du unterschreibst und verweigerst denen dann den Zutritt... Ist dieser Vertrag das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist. Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft werden sich da zuständig fühlen.


    Ganz persönlich würde ich sowas aber nicht unterschreiben. Sollen sie doch auf ihren Tieren sitzen bleiben. Dieser Vertrag ist respektlos und frech. Und auch wenn das da drin steht... Würden sie dir deine Tiere weg nehmen, könntest du sie mit Leichtigkeit wegen Diebstahl anzeigen, denn nur das Veterinäramt hat unter bestimmten Bedingungen das Recht Tiere den Haltern zu entziehen.


    Lass bloß die Finger von dem Verein

  • Zu einigen der Sachen habe ich mich ja schon im anderen Thread geäußert.


    Trotzdem werde ich hier auch nochmal etwas schreiben:


    Personalausweis:

    Kaufst du ein Auto, leihst/mietest dir etwas von einer Firma wird meistens auch der Personalausweis kopiert. Das dient lediglich der Sicherstellung deiner Identität. Finde ich nichts verwerfliches.


    Eigentümer/Halter:

    Im Falle, dass sich nicht gut um das Tier gekümmert wird, haben sie keine Handhabe mehr, wenn sie den Besitz des Tieren überschreiben.



    Gehegegröße:

    Scheint einfach veraltet zu sein und nicht artgerecht.


    Änderung des Wohnortes:

    Ich sehe da kein Problem ihnen mit zu teilen, wenn du umziehst. Tust du bei jeder x-beliebigen Firma von der du Werbung bekommst oder wo du Kunde bist ja schließlich auch.

    Sie wollen doch wissen, wo die Tiere leben. Oft bleibt man ja auch in Kontakt mit der Notstation (ich jedenfalls).


    Außenhaltung:

    Verstehe ich schon etwas, da das Klima hier zu Lande eigentlich nicht optimal für Meerschweinchen ist.

    Aaber man kann durch gut gebaute Gehege ihnen das Leben draußen trotzdem gut ermöglichen.


    Unangekündigte Besuche:

    Wenn du nichts zu verbergen hast, sollte dich das eigentlich nicht stören. Bei angekündigten besuchen ist es nunmal so, dass du z.b. zu den sonst 0.5qm Käfig noch für den Tag und dieser Uhrzeit ein super tollen Auslauf ranbauen kannst, der sonst aber nicht da ist.

    Besuche deswegen, weil Fotos geduldig sind und nicht der Wahrheit entsprechen können.

    Wenn du das Tier nicht artgerecht hälst und die Mängel nicht beseitigst, wird es dir halt weg genommen. Finde ich nichts verwerfliches.

    Die anderen Tiere, welche nicht in deren Besitz sind, können sie jedoch nicht mitnehmen. Das wäre Diebstahl, da Tiere als Gegenstände im Gesetz gesehen werden.


    Weitergabe:

    Du sollst die Tiere nicht weiter verkaufen. Wo ist das Problem?

    Es geht bei der Haltung im eigenen Haushalt darum, dass du die Tiere 'kaufst', aber z.B. eine Freundin die eigentlich hält und du nichts mit ihnen zu tun hast. Die kurzfristige Haltung bei jemand anderen zum Beispiel im Krankheitsfall oder Urlaub ist da denke ich kein Problem.


    Abhanden kommen des Tieres:

    Naja verlierst du dein Tier, sagst du halt der Nothilfe Bescheid. Die können ja vielleicht auch bei der Suche helfen.

    Und rufst bei Polizei und Tierheimen an um das Tier als vermisst zu melden.


    Euthanasie:

    Ist das Tier krank sagst du halt bei der Nothilfe Bescheid und schilderst die Situation. Meinen sie, dass sie dem Tier helfen können, z.b. durch Pflege bei Lähmung, sodass das Tier nicht eingeschläfert wird, gibst du es wieder ab. Sehen sie keinen Grund zur Euthanasie nehmen sie das Tier auf und kümmern sich, wenn du es nicht tust.



    Fütterung/ Haltung

    Die Empfehlung da sind halt teilweise etwas veraltet. Nasses Futter kann man füttern und auch die dort angegebene Menge ist sehr gering.

    Gehegegröße erachte ich als zu gering und auch die Einrichtungsempfehlung fraglich.


    Trockenfutter hatte ich gelesen, dass es gegeben werden kann nicht muss. Es gibt durchaus Trockenfutter was man bedenkenlos füttern kann.




  • Änderung des Ortes bedeutet, du musst ihnen einen Umzug mitteilen, damit sie die neue Adresse haben.


    Entweder dort kein Tier holen oder Ohren auf Durchzug stellen, unterschreiben und gut ist. Du kannst nicht gezwungen werden, sie in deine Wohnung zu lassen. Und wenn du nicht grob gegen Tierwohl verstößt, kommen sie mit diesen Klauseln auch nicht vor Gericht durch.

    Wahrscheinlich hat dieser Verein schon viel Schlechtes erlebt und hat daher diese Klauseln drin. Leider sind sie nicht auf dem aktuellen Stand der Meerschweinchenhaltung.


    Wer will kontrollieren, was du fütterst....


    Ich persönlich würde dort eher kein Tier holen.

  • Hallo!


    im Zweifelsfall dürfte der Vertrag sittenwidrig sein, aber vor einigen Jahren haben quasi alle Notstationen solche Verträge aufgesetzt. Der sieht auch so aus als wäre er vor 15 Jahren erstellt worden (Käfiggröße wäre damals ok gewesen).


    Dass Du Dich ausweisen sollst und einen Umzug mitteilen finde ich durchaus ok. Das betrifft jetzt auch keinen ungeplanten Krankenhausaufenthalt oder einen Urlaub, sondern eher überhaupt zu wissen, wo die Tiere dauerhaft leben. Dass man wenigstens mal nach dem Rechten sehen darf steht zwar im Vertrag, wird aber aller Regel nach nur selten wahrgenommen.


    Die Sache mit dem Eigentum: das ist praktisch die einzige Möglichkeit für den verein, Tiere bei den neuen Haltern rauszuholen, wenn es nicht passt. Und das ist halt leider immer wieder ein Problem, dass Tiere unüberlegt angeschafft werden, und dann zum "Wanderpokal" werden. Da gehen die Tiere an Familie Meier, die nach einem Jahr keine Lust mehr haben, Kinder verlieren das Interesse und geben Tiere an die Familie vom Bruder weiter. Da kommt dann ein Sommerurlaub und die Tiere gehen an die Nachbarn. Dort tritt eine Allergie auf und am Ende weiß keiner mehr, wo die Tiere her sind. Nur wenn der neue Halter kein Eigentümer wird, kann man eine Herausgabe verlangen, sonst gibt es da keinerlei Handhabe. Man könnte dann nur hoffen, dass das Veterinäramt aktiv wird, aber das passiert in der Realität fast nie. Eigentlich nur, wenn sie mehrere Gerippe von Tieren im Gehege finden.


    In Sachen Einschläferung: dass darf der Tierarzt selbst nur dann, wenn es wirklich notwendig ist. Da fragt in 5 Jahren aber auch keiner mehr nach.


    Außenhaltung: Die meisten Außenhaltungen sind leider nicht gut. Oft sind das gekaufte windige Ställchen, und das Freigehege ist nicht gesichert. Viele haben da einfach kein Sicherheitsbewusstsein. Es gibt einfach nur wenige, die es richtig machen.

  • Solche Verträge habe ich früher (vor 20 Jahren) tatsächlich unterschrieben. Später habe ich aus diversen negativen Gründen erfahren das diese Verträge niemals vor Gericht oder anderen Stellen bestand hätten. Seitdem sind für mich Notstationen mit solchen Knebelverträgen auch komplett tabu. Blöd für die Tiere, aber ist halt so.


    Die Verträge sind also dem Grunde nach das Papier nicht wert auf dem sie stehen. Durch setzen könnte der Verein davon gar nix, im Grunde nicht mal das die Tiere mitnehmen. Denn mein Wissenstand ist das nur das Vet-Amt /Ordnungsamt (?) offiziell beschlagnahmen darf.


    Das TH im Nachbarn LK hat übrigens weder Vorkontrollen noch sonst was gemacht bei Nagern. Selbst eine kurze Bestätigung, wenn man den Tod der Tiere mitteilte, blieb bis heute unbeantwortet. Und da ist die Haltung mehr als Grenzwertig, verlangen aber von den neuen Besitzern Dinge die kein Mensch dauerhaft erfüllen kann :rolleyes:

  • Als wir die Kaninchen Petersilie und Minze aus dem örtlichen Tierheim im September 2020 holten wurde eine spätere Kontrolle vereinbart. Obwohl ich dort schon mehrere Tiere (Meerschweinchen und Kaninchen) holte kam ein paar Wochen später nach telefonischer Absprache trotz Corona-Zeit im Herbst eine Tierpflegerin zur Kontrolle. Es wurde nichts bemängelt und wird keine weiteren Überprüfungen geben. Meerschweinchen Jäger wurde mir damals gebracht um die VG mitzuverfolgen.


    Andreas

  • Naja, auch wenn ich grundsätzlich die Punkte verstehen könnte, sind wir mal ehrlich - wenn man will, kommt man immer irgendwo an Meerschweinchen.


    Ich finde es daher etwas befremdlich, dass Notstationen so extrem darauf beharren, dass ihre Tiere nur unter diesen Bedingungen abgegeben werden. Das schreckt doch auch viele potentiell gute Halter ab?! Ich bezeichne mich mal als "guten" Halter und wäre auch bereit bei der Abgabe meine Haltungsbedingungen live vorzuzeigen, aber danach will ich doch nicht einfach während einem Sonntagsbrunch mit verwuschelten Haaren "kontrolliert" werden, ob immer noch alles ok ist.


    Gut, ich würde wahrscheinlich von mir aus berichten, ich schreibe auch immer noch der Züchterin von der ich meine Truppe habe mind. 1x im Jahr mit ein paar Fotos und habe auch den Tod von Bönli mitgeteilt (u.a. falls es interessant wäre für die weiteren Zuchtgruppen). War aber grundsätzlich nicht gefordert. Manchmal macht es sich der Tierschutz auch selber schwierig kommt es mir vor.

  • Schutzverträge sind in der Regel nicht rechtlich bindend, das ist leider so.


    Allerdings möchten auch wir den Personalausweis sehen, um die wahrheitsgemäße Angabe der Adresse und die Identität des Übernehmers zu überprüfen. Auch wir bitten um Mitteilung bei Adressänderung oder des Todes des Tieres (um es bei TASSO abzumelden).

    Auch wir bleiben Eigentümer des Tieres, es ist gechipt und auf die Nothilfe als Eigentümer bei TASSO angemeldet, der Halter kann dies nicht ohne unser Wissen ändern. So bekommen wir (hoffentlich) Nachricht darüber, wenn das Tier in einem Tierheim landet. Wir haben allerdings zur rechtlichen Absicherung eine hohe Vertragsstrafe in unserem Schutzvertrag bei grober Zuwiderhandlung stehen.

    https://meerschweinchen-nothil…burg.de/Schutzvertrag.pdf


    Was die Haltungsanforderungen der betreffenden Nothilfe anbelangt, so sind diese seit Oktober 2020 hinfällig. Der TVT e.V. hat zu diesem Zeitpunkt ein neues Merkblatt (Nr. 159) herausgegeben, welches zur Anwendung kommt.

    https://meerschweinchen-nothilfe-hamburg.de/merkblatt.pdf

    ...aber danach will ich doch nicht einfach während einem Sonntagsbrunch mit verwuschelten Haaren "kontrolliert" werden, ob immer noch alles ok ist...

    Nachkontrollen behält sich JEDER Tierschutzverein vor, allerdings meist nur vorangemeldet, nicht ohne Vorwarnung. Auch das Veterinäramt meldet sich bei Anzeigen nicht unbedingt an.

    Bei mir standen auch schon einmal 2 Amtsveterinäre unangemeldet morgens um 8:15 Uhr vor der Haustür. Hereinlassen MUSS man allerdings nur die Polizei bei Gefahr im Verzuge oder mit Durchsuchungsbefehl, wofür es wohl bei Verstößen gg. das Tierschutzgesetz keine Grundlage gibt. Ich hatte nichts zu verbergen und habe sie in die Wohnung gelassen.

  • Für was ist dann die Schutzgebühr ?


    Dann bedeutet ja dies für mich das der/die Züchter/in immer noch Eigentümer/in ist und ich nur Besitzer ?