Scharbockskraut

Scharbockskraut ist in der Futterampel als „Giftig“ eingeordnet.

Futterampel

Giftig – nicht verfüttern

Dieses Futter ist als giftig eingeordnet und darf nicht verfüttert werden.

Auch bekannt als

Feigwurz, Feigwarzenkraut, Feigenblatterneppich, Biber -, Pfaffen -, Rammenhödlin, Erdgerste, Himmelsmehl, Mäusebrot, Glitzerli, Gliserli, Gesselblumen, Goldblumen, Sonnenblümli, Speigelblume, Sternblümlein, Hänkelesaltat, Feigwurzel

Futtertyp

  • Wildpflanze

    Wildpflanzen sind Wiesen-, Feld-, Wald- und Ruderalpflanzen, die häufig beim Sammeln draußen begegnen. Sie werden als eigener Typ geführt, weil sichere Bestimmung und Standortwahl hier besonders wichtig sind.

Scharbockskraut ist eine Wildpflanze beziehungsweise ein Wiesenpflanzen-Eintrag. Sie wächst nicht als normales Küchengemüse im Regal, sondern auf Wiesen, an Wegrändern, in Gärten oder auf Ruderalflächen. Botanisch kann der Eintrag unter Biber – geführt sein.

Du erkennst Wildpflanzen über die Kombination aus Standort, Wuchsform, Blättern, Stängeln, Blüten und Samenstand. Ein einzelnes Merkmal reicht nicht; unbekannte Pflanzen bleiben stehen. Bekannte Bezeichnungen sind Feigwurz, Feigwarzenkraut, Feigenblatterneppich, Biber -.

Scharbockskraut ist hier als giftig eingeordnet und bleibt für Meerschweinchen tabu.

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