Wohnt man nicht im Eigentum, sondern in einem Mietverhältnis – in einem Mehrfamilienhaus oder einem gemieteten Einfamilienhaus –, muss man nicht auf Meerschweinchen verzichten. Die Haltung einer üblichen kleinen Gruppe gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Ein Freibrief für jede Tierzahl, jede Beeinträchtigung oder bauliche Veränderung ist das allerdings nicht.
Die Klauseln im Mietvertrag
Typische Formulierungen lauten beispielsweise:
- Tierhaltung ist untersagt.
- Die Haltung von Tieren ist grundsätzlich untersagt.
- Tierhaltung ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
- Tierhaltung bedarf einer schriftlichen Genehmigung.
Eine formularmäßige Klausel darf die Haltung aller Tiere nicht unterschiedslos verbieten oder selbst unproblematische Kleintiere von einer Zustimmung abhängig machen. Der Bundesgerichtshof erklärte im Urteil VIII ZR 340/06 eine Klausel für unwirksam, die für jede Tierhaltung außer Ziervögeln und Zierfischen die Zustimmung des Vermieters verlangte. Sie erfasste damit auch andere Kleintiere, von denen normalerweise keine Beeinträchtigung der Wohnung oder Störung Dritter ausgeht.
Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass jede Haustierhaltung automatisch erlaubt ist. Bei Tieren, die nicht zu den unproblematischen Kleintieren zählen, verlangt der BGH eine Abwägung im Einzelfall. Bei Meerschweinchen ist die Ausgangslage günstiger: Ihre übliche Haltung in geschlossenen Behältnissen oder Gehegen wird grundsätzlich dem vertragsgemäßen Wohnen zugerechnet.
Was sind Kleintiere?
Als Kleintiere gelten in diesem Zusammenhang typischerweise Tiere, deren Haltung ihrer Art nach keine erheblichen Störungen oder Schäden erwarten lässt. Dazu zählen etwa:
- Hamster und Rennmäuse,
- Kaninchen,
- Meerschweinchen,
- kleine Ziervögel und
- Zierfische.
Hunde und Katzen werden mietrechtlich nicht einfach dieser Gruppe zugerechnet. Entscheidend ist ohnehin nicht nur die Tierart: Auch Anzahl, Unterbringung, Wohnungsgröße und mögliche Folgen für Nachbarn und Mietsache können eine Rolle spielen.
Einschränkung der Kleintierhaltung im Mietverhältnis
Wer eine kleine Meerschweinchengruppe sauber und ohne erhebliche Beeinträchtigungen hält, hat meist wenig Anlass zur Sorge. Bei sehr vielen Tieren, anhaltendem Geruch, Verschmutzungen, Lärm oder Schäden kann die Situation anders beurteilt werden. Aus einer grundsätzlich erlaubten Kleintierhaltung wird also keine unbegrenzte Erlaubnis für jede Tierzahl und jede Haltungsform.
Auch das Tierwohl setzt Grenzen. Die Wohnung muss genügend Platz für ein tiergerechtes Gehege bieten; eine mietrechtlich unauffällige Haltung ist nicht automatisch eine gute Haltung. Wer unsicher ist, kann das Gespräch mit dem Vermieter suchen, sollte sich pauschale Verbote aber nicht vorschnell als verbindliche Rechtslage verkaufen lassen.
Meerschweinchenzucht in der Mietwohnung
Die alte Behauptung, jede Zucht in einer Mietwohnung sei automatisch vertragswidrig, ist zu pauschal. Maßgeblich sind Umfang und Auswirkungen. Ein einzelner ungeplanter Wurf ist nicht dasselbe wie eine dauerhafte, umfangreiche oder gewerbliche Zucht mit vielen Tieren, Besuchsverkehr, Geruchsbelästigung und stärkerer Beanspruchung der Wohnung.
Unabhängig vom Mietrecht sollte Nachwuchs nicht leichtfertig geplant werden. Trächtigkeit und Geburt bergen Risiken, und für jedes Tier muss dauerhaft ein geeigneter Platz vorhanden sein.
Meerschweinchen auf Balkon oder Terrasse
Bei einer Haltung auf Balkon oder Terrasse kommen mehrere Fragen zusammen. Das Gehege muss den Tieren ausreichend Platz, Schatten, Witterungsschutz und Sicherheit bieten. Herunterfallende Einstreu, Gerüche oder anhaltende Geräusche dürfen Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen. Bauliche Veränderungen können außerdem die Zustimmung des Vermieters erfordern.
Ein Balkon ist nicht allein deshalb ein geeigneter Haltungsort, weil dort Platz für ein Gehege vorhanden ist. Hitze, Zugluft, fehlender Schutz vor Fressfeinden und die Absturzgefahr müssen zuverlässig ausgeschlossen sein. Wer eine solche Haltung plant, sollte deshalb Tierwohl, Hausgemeinschaft und Mietvertrag gemeinsam betrachten und notwendige Absprachen vor dem Umbau treffen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Nachbarin hält Meerschweinchen,erst waren es 11 Stück, sie muß die Tiere reduzieren von der Hausverwaltung,
da ich mich über Geruchsbelästigung beim Vermieter be-
schwert habe. Es geht ja auch nicht in einer kleinen 1 Zimmer
Wohnung Meerschweinchen zu züchten.Jetzt hat sie noch
7 Meerschweinchen, 4 Meerschweinchen darf sie vom Vermieter aus behalten, hat sie mir heute gesagt. Ich
glaube ihr nicht. Der Gestank von Urin,Kot und dem
Streu ist so extrem
, das habe ich ihr auch gesagt. Wir wohnen hier ziemlich eng aufeinander, es ist ein kleiner Flur und wenn man sich
begenet lauft man sich vor die Füße. Parasiten (Flöhe)
hatten die Tiere auch schon und meine Nachbarin selbst
wurde vom Floh gebissen und mußte zum Arzt.
Auch ich habe Angst, das durch so enge Nachbarschaft
Parasiten übertragen werden. Ich arbeite in einem
Altenheim und wenn ich Parasiten auf die Patienten
übertrage, werde ich bestimmt gekündigt.
Eins habe ich vergessen zu erwähnen, auch im Keller
stinkt se extrem nach dem Streu usw.
Können Sie mir bitte sagen, was ich noch machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Elise Gebhardt
Hallo Frau Gebhardt,
wir können hier selbstverständlich keine Rechtsberatung geben, noch können wir die Umstände von außen beurteilen. Grundsätzlich dürfen Kleintiere in Wohnungen gehalten werden.
Dass die Meerschweinchen Flöhe gehabt haben sollen, die dann auch noch auf ihre Nachbarin übergesprungen sein soll, ist allerdings ziemlich unwahrscheinlich.
Die Haut der Meerschweinchen ist viel zu dick bzw. ledrig, dort kann sich ein Floh gar nicht ernähren. Viel wahrscheinlicher als Parasitenbefall kommen Haarlinge oder Milben in Betracht, aber auch hier ist ein Übergriff auf den Menschen nicht sehr wahrscheinlich. In den allermeisten Fällen ist es genau anders herum: Der Mensch bringt den Parasitenbefall zum Meerschweinchen, nicht anders herum. Anders als Katzen oder Hunde streunen Hausmeerschweinchen ja auch nicht durchs Unterholz. 😉
Der Kot der Tiere ist geruchlos und das Streu riecht maximal nach frisch geschnittenem Holz.
Der Urin bildet jedoch Ammoniak heraus, welches nicht nur übel riecht, sondern auch gesundheitlich bedenklich ist.
In einem regelmäßig gesäuberten Käfig sollte aber auch das kein Problem darstellen.
Wir hatten über lange Zeit auch bis zu 11 Meerschweinchen in unserer damaligen Mietwohnung, allerdings handelte es sich auch nicht um eine Einzimmerwohnung. Wir haben dennoch nicht einmal auch nur im Ansatz eine Beschwerde über Geruchsbelästigung sodass es nahe liegt dass hier schlicht die Säuberung vernachlässigt wird, was letztendlich auch den Tieren selbst schadet – sie sitzen ja unmittelbar und ständig in diesem Ammoniakdunst. Möglicherweise, auch im Sinne der Tiere, ist das ein Ansatzpunkt um die Haltungsbedingungen einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Bei ordentlich gehaltenen Meerschweinchen riecht man jenseits der Haustüre nichts mehr von ihnen.
Schöne Grüße
Armin