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Schwangerschaft, Baby und Co!!!!

Für alles, was nicht mit Meerschweinchen zu tun hat

  • Hallo!


    Andromeda: Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen kann, hat das Kind Anspruch auf Hartz 4? Soweit ich weiß tritt dann erstmal der Unterhaltsvorschuss durchs Jugendamt ein, den der Vater zurückzahlen muss.
    Bevor Hartz4 genehmigt wird, müssen erstmal alle Möglichkeiten selbst an Geld zu kommen, ausgeschöpft sein. Dazu gehört zum Beispiel auch die Unterhaltspflicht der Großeltern für das Kind! Können die Eltern den Unterhalt nicht aufbringen, sind die Großeltern in der Pflicht, soweit sie Geld haben.
    Hartz4 greift ja wirklich immer nur dann, wenn alle Unterhaltsverpflichtungen scheitern bzw trotz Unterhalt der Mindestbedarf immer noch nicht erreicht ist.
    Ist ja ultima ratio.


    Wasser: Reza trinkt sowohl Sprudel als auch still. Zum Durst löschen gebe ich ihm lieber stilles Wasser, das geht einfach besser runter.
    Ist denke ich auch Gewohnheitssache.


    LG, Hermine

  • *reinschleich*


    Die Großeltern sind den Enkelkindern nicht zum Unterhalt verpflichtet, dies wird dementsprechend beim Antrag auf ALG II (Hartz IV) nicht geprüft. Unterhaltsvorschuss sind auch nur 133 bzw. 180 €, das reicht für ein Kind meist dann nicht aus (Lebensunterhalt und Mietanteil).


    *rausschleich*

  • Kachri war schneller


    War bei meiner Schwester auch so. Meine Eltern wurden da gar nicht berücksichtigt. Und da der Vater von meinem Neffenkind noch in Ausbildung war, gab´s Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt und der ist nicht gerade sehr hoch.


    Aellin: Ob der Untrhalt deiner Eltern als Einkommen zählt, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich glaub, aber nicht. Wurde bei meiner Schwester auch nie nachgefragt und die war zu dem Zeitpunkt noch unter 25, also meine Eltern unterhaltspflichtig für sie.

  • Nein, das ist kein Quatsch :wink:


    Verwandte gerader Linie sind zum Unterhalt verpflichtet. Können sie Eltern für den Unterhalt nicht aufkommen, werden auch die Großeltern unterhaltspflichtig und zwar zu gleichen Teilen.
    Allerdings ist da so weit ich weiß der Selbstbehaltsbetrag höher als bei den Eltern und sie müssen auch nur den Unterhalt leisten, den die Eltern leisten müssten, bei zahlungsunfähigen Eltern also den Mindestunterhalt.
    Ich finde diese Regelung auch völlig legitim, bevor die Gesellschaft zahlen muss, sollten erstmal die Großeltern ran :wink:


    LG, Hermine

  • Hermine: Die Frage ist, wie oft das wirklich passiert. Denn im Umkehrschluss sind Enkel auch für ihre Großeltern verantwortlich, wenn die Rente nicht reicht und die Generation dazwischen nicht zahlen kann.


    Andromeda: Bei unter 25jährigen ist das vielleicht auch wieder anders. Da fall ich ja nicht mehr rein.


    Morgen kommt mein Papa mit seiner Partnerin, die wollen noch mal mit mir reden. :? Sie hat soziale Arbeit oder so etwas studiert und kennt sich da aus. Sie wird mir schon sagen, was ich zu tun habe. :roll:

  • Huhu,


    ich muss dir da leider widersprechen Hermine, die Großeltern müssen da nicht einspringen. Ich bin berufsbedingt seit 7 Jahren voll in der Materie drin und kann mit 100%iger Sicherheit sagen das die Großeltern beim ALG II nicht herangezogen werden wenn ein Kindsvater oder allgemein die Eltern nicht für den Unterhalt des Kindes aufkommen können.


    Die Großeltern sind ihren eigenen Kindern zum Unterhalt verpflichtet wenn dies noch keine abgeschlossene Ausbildung haben und unter 25 Jahre alt sind. Da gibt es natürlich auch entsprechende Selbbehaltsgrenzen.


    Bzgl. Anrechnung Unterhalt bei Aellin von den ELtern: Dieser wird bei den ALG II Leistungen bedarfsmindernd berücksichtigt.

  • Kachri: Wird der denn auch berücksichtigt, wenn die Eltern gar nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ist ja bei Aellin der Fall, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann würde sie ja eigentlich keinen Unterhalt mehr kriegen. Verstehst mein wirrwarr?

  • Kachri: Was bei ALG 1,2 oder was auch immer verlangt wird, das weiß ich nicht. Das ist ja bei jedem Antrag anders.
    Fakt ist, dass die Großeltern nach den Eltern dem Kind zum Unterhalt verpflichtet sind, 1607 I BGB. Macht man den Unterhalt durch die Geosseltern geltend, also erhält das Kind dann den Unterhalt, den es normalerweise vom Vater bekommen würde durch die Großeltern, wird das aber ganz sicher auf Hartz4 angerechnet. Denn auf Hartz 4 wird ja auch der Unterhalt des Vaters und das Kindergeld angerechnet.


    Hier gibt's auch einen Artikel dazu aus der Zeitschrift Eltern:


    http://www.eltern.de/beruf-und…html?jfPD_device=portable


    Andromeda: Das Alter ist ja nicht allein Kriterium für den Unterhalt. Auch unter 25 kann es sein, dass kein Anspruch auf Unterhalt mehr besteht, wenn das Kind bereits eine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Dann ist es grundsätzlich selbst für sein Einkommen zuständig. Nur in Ausnahmefällen müssen die Eltern dann noch zahlen.
    Genauso kann umgekehrt auch länger als 25 Jahre ein Anspruch bestehen. Jemand der einen Studiengang studiert als Erstatudium, der länger geht, hat trotzdem noch den Unterhaltsanspruch auch wenn er über 25 ist.


    LG, Hermine

  • Zitat von Hermine

    Bevor Hartz4 genehmigt wird, müssen erstmal alle Möglichkeiten selbst an Geld zu kommen, ausgeschöpft sein. Dazu gehört zum Beispiel auch die Unterhaltspflicht der Großeltern für das Kind! Können die Eltern den Unterhalt nicht aufbringen, sind die Großeltern in der Pflicht, soweit sie Geld haben.
    Hartz4 greift ja wirklich immer nur dann, wenn alle Unterhaltsverpflichtungen scheitern bzw trotz Unterhalt der Mindestbedarf immer noch nicht erreicht ist.
    Ist ja ultima ratio.


    Huhu Hermine,


    hier hast du es anders geschrieben, es geht mir hier allein um Hartz IV, spricht Arbeitslosengeld II, und da wird es in keinster Weise geprüft ob die Großeltern unterhaltspflichtig sind. Das wollte ich nur aufklären.
    Als Laie (im Bereich von Arbeitslosen) blickt man da oft nicht ganz durch und es verbreiten sich Halbwarheiten unter den Leuten, allein in eurem Thread steht auf den letzten Seiten viel zum Thema was nicht richtig ist.


    Das ist auch nicht böse oder sonstwie gemeint, wollte es nur aufklären :P
    Möchte auch nicht mehr von eurem eigentlichen Thema ablenken, dafür ist das Thema eurer Babys und Co viel zu schön als es mit solchen Sachen zu füllen :D

  • Hallo Kachri,


    ich wollte damit auch nur sagen, dass man nicht mit dem Argument Unterhaltsersatz beantragen kann, dass der Vater z.B. nicht zahlen kann. Unterhalt und Hartz4 sind ja zwei verschiedene Sachen.
    Es ist nämlich wirklich so, dass erst alle Unterhaltsverpflichteten herangezogen werden, bevor der Staat zahlt (unabhängig von Hartz 4). Da setzt das Jugendamt auch sämtliche Hebel in Bewegung, was ich auch richtig finde
    Und wenn man dann den Unterhalt erhält, sei es durch Großeltern oder Vater oder Unterhaltsvorschuss durchs JA, wird das natürlich bei Hartz4 berücksichtigt, wie alles an Einkommen.
    Ich denke das wird deshalb dann beim Antrag gezielt nicht geprüft, weil für die Unterhaltsaachen ja das Jugendamt zuständig ist. Da verlässt sich die Behörde, die die SGB Sachen macht, sicher darauf, dass das JA im Vorfeld alles geprüft hat.


    LG, Hermine

  • Hermine: Ich fühl mich jetzt mal angesprochen. Ich hab doch aber geschrieben, dass Anspruch auf Hartz 4 besteht, wenn der Unterhalt nicht anderweitig gedeckt werden kann. Das hab ich aber nicht so gemeint, dass das als Unterhaltsersatz dienen soll. Wenn das so rüberkam, dann tut mir das leid. Dann hab ich mich missverständlich ausgedrückt. :oops:
    Edit: Ich hätte vllt. besser zu Deckung der Lebenshaltungskosten schreiben sollen, statt zur Deckung des Unterhalts. Mein Fehler...
    Das mit dem VAter war nur ein Beispiel. Weil der ja in erster Linie zum Unterhalt verpflichtet ist. Und wenn der nicht kann, springt das Jugendamt ein, hast du ja auch geschrieben. Ich glaub wir meinen grundsätzlich das gleiche. Erst wird alles geprüft und wenn das dann immer noch zu wenig ist, dann greift Hartz 4. Und da ja in aller Regel das Jugendamt dann Unterhaltsvorschuss zahlt, wird beim Hartz 4-Antrag das Einkommen der Großeltern nicht berücksichtig.
    Ich wollte auch nur erwähnen, dass ein Anspruch auf Hartz 4 besteht, ob und in welchem Umfang dann Hartz 4 gezahlt wird, ist ja eine ganz andere Geschichte.
    So kenn ich das, weil es eben bei uns so war. Ob das in Aellins Fall auch so ist, muss dann natürlich der zuständige Sachbearbeiter prüfen. Ich kann hier nur von unserer Situation sprechen

  • Andromeda: Ach was, ist doch kein Problem, ich weiß selber nicht, woraus sich ein Hartz4-Satz so zusammenrechnet und was alles mit reinspielt und was es für Ausnahmen gibt. Ist ja auch ein super komplexes Gebiet.
    Ich für meinen Teil kenne nur die familientechtlichen Unterhaltsregelungen. Was es da speziell noch für Ausnahmetatbestände in Bezug auf Sozialleistungen gibt, no idea :wink:
    Ich denke es kann sogar von Amt zu Amt unterschiedlich sein. Die haben zwar ihre Vorschriften und alles, aber man erlebt ja immer wieder, dass der eine Sachbearbeiter es so bewertet, der andere ganz anders.
    Und auch wie gut die Behörden arbeiten, ist glaube ich ganz verschieden. Da gibt es richtig gute Ämter und solche, in denen es auch keinen Unterschied machen würde, wenn da niemand arbeiten würde :lol:


    LG, Hermine

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