Meerschweinchen Haltung

Für 3 Wochen in Käfig?? :(

Haltung und Haltungsbedingungen von Meerschweinchen

  • Hallo ihr Lieben,


    habe mal wieder ein Anliegen/Frage/Problem...


    Ich habe ja vier Meerschweinchen-Böckchen, jeweils zu zweit auf zwei Gehege aufgeteilt.
    Die sind 1. 2,70 m x 0,8 m und 2. 2,00 m x 1,50 m


    Da wir ja nun hier ausziehen wollen, hat unsere Vermieterin uns vorgeschrieben das wir die Schweinchen mit allem drum und dran aus der Wohnung schaffen sollen, es soll quasi keiner wissen DAS und "auf welche art und weise" wir hier Meerschweinchen gehalten haben :(


    In dem Brief stand, dass wir sie solange ja bei Familie oder so unterbringen könnten, und wenn nicht dann sollte man sie eben vorübergehend ins Tierheim geben !!!!


    Ich bin so sauer und entsetzt, enttäuscht... alles aufeinmal.


    Da das Tierheim für mich nicht in Frage kommt, ich allerding auch niemanden habe der die Schweine inkl den großen Gehegen kurzfristig aufnehmen kann muss ich die kleinen nun wohl oder übel für 3 Wochen in Käfige tun.


    Dann erst werden sie in die neue Wohnung in das neue Gehege (was ja auch erst noch gebaut werden muss) können.
    :cry::cry::cry:


    Meint ihr das ist vertretbar ??
    Eigentl kenne ich die Anwort... aber ich weiss leider keine andere Lösung...

  • Hi,


    ich versteh das jetzt nicht so ganz..


    Der neue Vermieter verlangt das?
    Oder der alte??
    Weil wenns der alte ist würd ich drauf pfeifen, ihr zieht ja eh aus und er kann Dir ja wohl kaum vorschreiben, wie Du Deine Tiere hälst - zumal Deine Haltung ja eben viel besser ist als kleine Käfige..

  • Da Kleintiere (und dazu zählen auch Meerschweinchen) nicht genehmigungspflichtig sind, kann es deiner Vermieterin egal sein! Ich würde da an deiner Stelle nix machen. Kleintiere sind erlaubt solang sie nicht die Wohnung zerstören.


    Also, lass die Buben in dem Gehege und hole sie erst für den Umzug raus.

  • Wahrscheinlich sollen in der Wohnung Besichtigungen stattfinden und die Vermieterin will nicht, dass die potentiellen Nachmieter sehen, dass Tiere in der Wohnung leben... :shock:


    Ich glaube aber nicht, dass sie das vorschreiben kann... Bin allerdings auch keine Mietrechtsexpertin.

  • Im Mietrecht steht, und das wurde schon erwähnt, dass Kleintiere, so lange sie keine bleibenden Schäden an der Wohnung verursachen erlaubt sind, ergo so lange sie nicht Tapete angeknabbern, in der Wohung frei rumlaufen und den Boden vollpinkeln (was man auch rel schnell wegwischen kann) etc kann es dir herzlich egal sein, was dein baldiger Ex-Vermieter will...
    Kleintiere sind um es nochmal deutlich zu amchen nicht genehmigungspflichtig, Hunde und Katzen schon, da sich diese frei in der Wohung bewegen und auch mal in den Flur laufen können... zu mal kann es zu lärmbelästigung durch Hunde und Katzen kommen, daher müssen diese gemelde werden...
    So hab ich das jedenfalls mal verstanden, als mir das jemand erklärt hat, der sich mit Mietrecht auskennt, zur Not google es es sollte kein Problem sein.


    Die Idee mit dem Käfig würde ich nicht empfehlen, da dort rel wenig Platz ist und es leicht zu zankerreien und zoff kommen kann und sich deine Buben danach eventuell nicht mehr verstehen...


    LG Daniel

  • Ich würd da auch nicht drauf reagieren und nicht machen was die will.
    Was will sie denn machen, wenn du das "angeordnete" nicht machst? Dich rauswerfen? :lol:
    Du zahlst doch für diese Zeit auch noch Miete und somit kannst du doch die Wohnung auch noch nutzen wie du magst. Und da Kleintiere nicht genehmigungspflichtig sind seh ich da keinen Handlungsgrund.
    Vielleicht weiß dein Vermieter das nicht mit den Kleintieren. Oder denkt du weißt das nicht. :wink:

  • Da schließe ich mich den anderen voll und ganz an. Solange du noch Miete zahlst und der Mietvertrag noch läuft, kann sie dir gar nichts. Ich würde nicht auf sie höhren, da sie dir so etwas gar nicht vorschreiben darf. Auch wenn sie eine Wohnungsbesichtigung machen will, dann ist es rein IHR problem. Dann muss sie mit der Besichtigung einfach warten bis du ausgezogen bist, oder die tatsache akzeptieren, das du die Schweinchen hast.

  • Mit euren Antworten habt ihr natürlich recht.
    Allerdings ist es so, wenn wir zum 01.06. in die neue Wohnung einziehen, dann hat der neue Vermieter die Wohnung schon einen Monat für uns leer stehen lassen.
    Unsere Kündigunsfrist würde allerdings erst zum 01.07. ablaufen, und unsere jetztige Vermieterin hat gesagt sie erlässt uns den einen Monat aber nur dann wenn wir eben dafür sorgen das die Schweinchen bei den Wohnungsbesichtigungsterminen nicht da sind.
    Das sind immerhin 490€ Kaltmiete, die ich nicht mal eben so aus der Jackentasche ziehe...

  • @ Finoxa das habe ich mir auch überlegt das ich ihnen dann immer wenn möglich (sprich keine Vermieterin und keine "Wohnungs-Gucker" da sind) ein klappgehege aufstelle, geht aber auch wieder nur für 2 Schweine, also ein Klappgehege im Wohnzimmer, in dem anderen Zimmer ist Teppich ausgelegt :/


    @ Mäusle das haben wir auf jeden Fall vor, wir können wahrscheinlich ab Anfang Mai in die Wohnung.
    Dann wollen wir direkt als erstes das neue Gehege aufbauen (tapezieren oder so müssen wir nicht) und schon mal die Schweine dort unterbringen.
    Sie bekommen dann halt erstmal ihre Futterportionen nur einmal am Tag (im moment auf zweimal aufgeteilt) weil es doch ein paar Kilometer dort hin sind.
    Aber hauptsache sie haben dann wieder viel platz

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