gekochte Nudel

gekochte Nudeln ist in der Futterampel als „Giftig“ eingeordnet.

Futterampel

Giftig – nicht verfüttern

Dieses Futter ist als giftig eingeordnet und darf nicht verfüttert werden.

Futtertyp

  • verarbeitetes Lebensmittel

    Verarbeitete Lebensmittel sind gekochte, gebackene, gezuckerte, gewürzte oder anderweitig zubereitete Nahrungsmittel für Menschen. Sie gehören nicht zur naturnahen Meerschweinchenfütterung und werden deshalb getrennt von frischen Pflanzen gelistet.

Die gekochte Nudel ist ein zubereitetes Teigwarenprodukt und kein Frischfutter.

Du erkennst sie an der weichen gekochten Konsistenz, der hellen Teigfarbe und typischen Formen wie Spaghetti, Penne oder Spiralen.

gekochte Nudel ist hier als giftig eingeordnet und gehört nicht in den Napf.

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