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| Favole Anmeldedatum: 09.05.2008 Beiträge: 3 Wohnort: Mühlacker |
Hallo! Ich habe 3 Meeris, 2 Ratten und ein Reptil. Unsere Vermieterin weiß nur von dem Reptil, weil Sie vor dem Einzug nach Tieren gefragt hatt und die Nager erst später dazu kamen. Im Mietvertrag steht drin dass nur Kleintiere wie Fische oder Vögel erlaubt sind. Aber gegen Käfigtiere wie Meeris und Ratten kann Sie doch auch nicht´s sagen, solange keine Verschmutzung und Lärmbelästigung von den Tieren ausgeht!? Oder täusche ich mich etwa? Liebe Grüße Favole |
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| Mr. AdSense Werbeanzeige Anmeldedatum: 01.08.2005 Beiträge: 2911 Remscheid |
_________________ Meerschweinchen Buchempfehlung: Artgerechte Haltung, ein Grundrecht auch für Meerschweinchen | Rezension |
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| Zausel Anmeldedatum: 06.11.2007 Beiträge: 99 |
Nö, kann sie nicht. Kleintiere sind grundsätzlich erlaubt, solange die Mietsache nicht beschädigt und Nachbarn nicht belästigt werden. Hunde, Katzen und gefährliche Tiere (Schlangen und Giftpfleilfrösche usw.) sollte man sich aber schriftlich genehmigen lassen. |
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Nici![]() Anmeldedatum: 28.02.2007 Beiträge: 551 Wohnort: Mönchengladbach |
Ich denke auch, dass es okay ist. In meinem Mietvertrag ist sogar gestrichen, dass gar keine Kleintiere erlaubt sind. Da der Vermieter sich aber eigentlich nicht kümmert, war mir das egal, als ich die Notschweinchen aufnahm. Jetzt hatte ich aber einen Wasserschaden in der Wohnung und der Vermieter musste vorbeikommen. Man, hatte ich Magenschmerzen deswegen. Aber er ist nur rein, hat man kurz zu den Schweinchen geschaut und ist dann weiter gegangen. Gesagt hat er gar nichts und ich denke auch, dass ich mal irgendwo gelesen habe, dass es so ist, wie Zausel schreibt: Solange sie nichts kaputt machen oder andere Mieter sich belästigt fühlen, kann der Vermieter nichts machen. Gruß Nici _________________ ![]() |
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| Anna123 Gast |
Hallo! Hatte mich da mal erkundigt. Kleintiere sind grundsätzlich erlaubt. Es gibt aber eine Außnahme, wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter sein Einverständnis zur Tierhaltung geben muss, bedeutet das für Kleintiere, dass er die Erlaubnis geben muss, aber kein Recht dazu hat, es dir zu verbieten. Er muss also so zu sagen darüber in Kenntnis gesetzt werden, hat aber laut Gesetz keine Handhabe gegen Kleintiere. Außer wie schon erwähnt, wenn die Tiere eine enorme Geruchs- oder Lärmbelästigung darstellen. Die Anzahl der Tiere sollte sich auch in Grenzen halten. Denke daher auch, dass du dir keinen Kopp machen musst. Liebe Grüße Anna |
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| kris Anmeldedatum: 17.07.2007 Beiträge: 303 Wohnort: berlin |
Hi, Ratten könnten allerdings verboten werden, da diesen leider immer noch oft der "Ekelfaktor" zugeschrieben wird und als Schädlinge bezeichnet werden können. Sie gehören zwar mittlerweile zu anerkannten Haustieren, aber das möchte nicht jeder so sehen. Wenn du aber zeigen kannst, dass du die Tiere artgerecht hältst, kein Gestank entsteht und nichts beschädigt wird, dann lassen Vermieter hier in der Regel mit sich reden. Grüße, Kris |
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| tinchen1988 Anmeldedatum: 12.04.2008 Beiträge: 321 Wohnort: bei kassel |
stimme da vollkommen zu... kleintiere sind grundsätzlich erlaubt |
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