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darf sie das? :(

Allgemeine Themen rund um Meerschweinchen, die in keine andere Kategorie passen.

  • Hallo
    Erst einmal vorweg, ich habe in meinem Zimmer einen 2m×80cm großen Eigenbau stehen.
    Als ich heute nach hause kam, hat mir meine Mutti gesagt das unsere Vermieterin hier war und sie sagte das ich den Eigenbau abbauen muss und nur einen einfachen Käfig haben darf.
    Es ist ja nicht mal so das sie die Meerschweine verbietet nur den Eigenbau.
    Nun will ich ja meine Schweine nicht in so ein kleines Ding stecken aber abgeben kommt für mich niemals in Frage.
    Nun ist meine Frage, darf sie einfach sagen das ich den Eigenbau abbauen muss?
    Ich dachte ja eigentlich das Kleintiere wie Meerschweine erlaubt sind...
    Hoffe ihr könnt mir da vielleicht helfen...

  • Meerschweinchen wären sogar dann in der Mietwohnung erlaubt, wenn im Vertrag steht dass Haustiere verboten sind. Das hatte ich mal abklären lassen. Bei uns steht auch ein Verbot drin, Kleintiere wie Meerschweinchen sind aber erlaubt, ohne dass man den Vermieter um Erlaubnis bitten muss.


    Ich glaube kaum, dass der Vermieter vorschreiben kann wie die Haustiere zu halten sind. Da durch die Haltung im Gehege ja kein Schaden an der Wohnung entsteht hat sie keinen Grund, das zu beanstanden.

  • Baut einen erhöht stehenden Eigenbau, da kann sie nichts dagegen haben, weil da garantiert nichts beschädigt werden kann.


    Und sag Deinen Eltern ganz klar, dass es Dir wichtig ist, dass Du Dich in der Situation auf ihre volle Rückendeckung verlassen kannst. Du willst Deine Tiere artgerecht halten, sie haben die Tiere erlaubt, wenn sie Dich jetzt zu schlechterer Haltung zwingen wollen beschädigen sie damit euer Verhältnis zueinander dauerhaft.


    Manchmal müssen Eltern einfach ihren Kindern vertrauen und für sie Kämpfen, auch wenn die Vermieter meckern - keine Sorge, vor Gericht haben die sowieso keine Chance, wenn es keine Schäden an der Mietsache gibt (und auch Flecken auf einem 10 Jahre alten Bodenbelag sind völlig irrelevant). Also die Vermieter regen sich ohne jede rechtliche Grundlage auf und sind im Unrecht. jetzt kommt es nur drauf an, dass Deine Eltern bereit sind für Dich einzustehen.

  • Danke erstmal für die schnellen Antworten.
    Ich habe ihnen schon gesagt das die Tiere auf jeden Fall erlaubt sind, selbst wenn Tiere in der Wohnung verboten sind (und das ist ja hier nicht mal der Fall).
    Und auch das die Vermieterin gar nicht darüber entscheiden darf wie ich sie halte und das so ein kleiner Käfig Tierquälerei ist.
    Sie wollen das gar nicht hören und glauben das die Vermieterin in der Hinsicht alles darf.
    Unterstützung kann ich da auf keinen Fall erwarten (habe ich mir aber schon vorher gedacht) und das unser "gutes" Verhältnis dann zerstört ist, davon lassen sie sich auch nicht beeindrucken.
    Ich lasse mir die Schweinchen aber auf keinen Fall weg nehmen bloß wie soll ich das allein schaffen.
    Weiß nicht ob ich da jetzt überhaupt noch eine Chance habe... :(

  • Besorg eine stabile Bodenplatte für das Gehege und stell es auf Böcke, weg von Boden und Wänden, dann KANN da gar nichts sein. Zeig das der Vermieterin und lass Dir von ihr versichern, dass es so ok ist.


    Und den Eltern würde ich ja schon mal stecken, wie oft Du sie dann besuchen wirst, wenn sie mal im Altenheim hocken... echt, das ist doch das letzte, wenn Eltern so wenig Achtung vor ihren Kindern haben, das macht mich einfach nur wütend.

  • Mein Freund hat in der Wohnbaubranche gelernt und auch 10 Jahre lange in der Branche gearbeitet. Er ist also Fachmann, was das angeht.


    Ein Vermieter kann und darf Haustiere bis zu einer gewissen Größe nicht verbieten (das gilt nicht nur für Hamster, Mäuse und Meerschweinchen, sondern selbst für Katzen und kleine Hunde). Und er darf auch die Haltung nicht bestimmen.


    Theoretisch darf er nichtmal was sagen, wenn zB die Tapete in Mitleidenschaft gezogen wird, er darf die Tapete höchstens nach Auszug erneuern lassen und je nach Fall einen Teil der Kaution dafür einbehalten. (Wenn die Tapete soundso alt ist, darf er nichtmal das.)


    Also wenn du nicht die Bausubstanz beschädigst, und das würdest du zB dann tun, wenn Urin in UNTER den Bodenbelag oder HINTER die Tapete laufen kann, dann kann dir der Vermieter gar nichts.


    Außerdem darf er nichtmal einfach so vorbeispazieren und reinkommen, selbst da gibt es Regelungen.


    Der einzige Grund, warum Vermieter so viel Macht haben ist, dass Mieter so wenig wissen. Mieter haben unheimlich viele Rechte.

  • Muss sowas eigentlich immer im Streit enden?! :roll: :roll:


    Bitte frag die Vermieterin (bzw. lass es deine Eltern tun), WARUM sie genau Einwände gegen deinen Eigenbau hat. Sofern Sie der Ansicht ist, der Boden wird beschädigt, weise sie darauf hin, welche Vorkehrungen Du getroffen hast, damit Urin etc. nicht auf den Boden läuft. Und, wie meine Vorredner schon sagten: Stell es auf eine Anhöhung, dann kann sie gar nichts sagen, sonst müsste sie Terrarien und Aquarien auch verbieten, und das darf sie vom Gesetz her nicht.


    Eventuell könnt Ihr auch einen Zusatz in den Mietvertrag aufnehmen, in dem steht, dass Ihr den Teppich in dem Zimmer (oder das Laminat oder was auch immer) austauscht, sollten bei Auszug Gebrauchsspuren über dem üblichem Maße an der Stelle des Eigenbaus auftauchen.


    Es gibt immer eine Lösung, die alle Parteien zufriedenstellt. Sowas nennt man Kompromis...

  • Zitat von Stefanie R.

    Eventuell könnt Ihr auch einen Zusatz in den Mietvertrag aufnehmen, in dem steht, dass Ihr den Teppich in dem Zimmer (oder das Laminat oder was auch immer) austauscht, sollten bei Auszug Gebrauchsspuren über dem üblichem Maße an der Stelle des Eigenbaus auftauchen.

    Das würde ich nicht machen, ich halte den Zusatz für überflüssig.

  • Sind denn deine Eltern generell gegen deine Schweinchenhaltung? Bist du sicher, dass die Vermieterin das wirklich gesagt hat oder wollten deine Eltern dadurch evtl. einen Weg finden, dass der Eigenbau verschwindet?


    Ich finde es auch sehr schade, dass sie dich so wenig unterstützen. Als Tierhalterin bist du ja dazu verpflichtet deine Tiere artgerecht zu halten, daher finde ich es traurig, dass man dir aufzwingen will sie in einen Gitterkäfig zu stecken. Ich hoffe sehr, dass du dich durchsetzen kannst! Zumindest die Antworten hier kannst du ihnen mal zeigen. Es hat ja einige fachliche Beiträge die deine Eltern eigentlich umstimmen sollten.

  • Zitat von TeeEi

    Das würde ich nicht machen, ich halte den Zusatz für überflüssig.


    würd ich auch nicht machen. Am Ende wird dann noch irgendwas an den haaren herbei gezogen und sich darauf berufen!


    Es ist rein gesetzlich so: sie KANN dir nicht vorschreiben wie du deine Tiere hältst. Es geht sie schlicht nichts an. Solange keine Lärm und Geruchsbelästigungen auftreten oder Schäden an ihrem Eigentum sind. So ist die Gesetzlage und das beste wird sein du lässt deine Eltern mal dieses Thema hier lesen!

  • Ich denke es wäre hier hilfreich für die TE wenn einer einen Link auf einen Gesetzestext oder einige Urteile zu diesem Thema geben könnte.


    Bislang steht nur die Aussage der Vermieterin gegen die Aussage einiger Nutzer, die vorgeben Ahnung zu haben.


    Ich persönlich glaube zwar, dass die Nutzer richtig liegen. Die bisher aufgeführten Beweise würden mir als Vater und Mieter der Ruhe haben will aber auch nicht reichen.


    Also, lasst mal ein paar Fakten sprechen. Sinngemäß brauchen wir einen Artikel mit der Headline "Vermieter darf Kleintierhaltung in nichtgewerblichen Rahmen nicht regulieren oder einschränken."


    Das würde ihr helfen. Die Eltern würde ich den Thread nicht lesen lassen, bevor hier einige starke Argumente gegen die Vermieterin aufgeführt sind. Bis jetzt gibt es nur starke Argumente gegen die Eltern. Nicht gut, wenn wir sie auf der Seite der TE haben möchten.

  • Ich denke, es ist eher andersrum. Die Vermieterin müsste einen Gesetzesartikel vorweisen, der das Halten von Meerschweinchen untersagt, bzw. sie müsste beweisen, dass es einen Artikel gibt, der vorschreibt wie gross das Gehege sein dürfte.


    http://www.mietrechtslexikon.d…xikon2/t1/tierhaltung.htm


    Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.


    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html


    Da steht z.B.: Der Mieter darf sein Tier auf übliche, bzw. möglichst artgerechte Weise halten.


    Oder: Bei Haustieren wird unterschieden zwischen sogenannten Kleintieren und anderen Tieren. Kleintiere sind solche, die überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, z.B. Vögel, Fische, Meerschweinchen, kleine ungiftige Schlangen usw.


    Bei Kleintieren wird unterstellt, dass sie keine Belästigungen anderer Hausbewohner oder Beschädigungen der Mietwohnung verursachen.

    Grundsätzlich geht es ja darum, dass nicht die Meerschweinchen in diesem Fall verboten werden sondern dass die Gehegegrösse auf Unmut stösst. Im Mietrecht ist aber nirgends festgehalten, wie viel Platz ein Käfig einnehmen darf, es gibt da wohl keine Gesetzesgrundlage. Jedoch steht oft, dass das Tier "artgerecht" gehalten werden muss, das macht die TE ja und das kann ein Vermieter auch nicht verbieten. Durch die Art der Haltung stört sie weder andere Mieter weder noch verursacht sie Schäden, die Vermieterin hat deshalb keinen Grund zur Beanstandung.


    Mich würde es mal interessieren, wie die Begründung der Vermieterin lautete?

  • Das selbe Problem haben wir hier aktuell auch. Der Vermieterin war vorm Einzug schon bekannt das wir Meerschweinchen haben, genauso wie die Anzahl und die größe des Geheges. Jetzt macht sie terror das die Tiere weg müssten weil ihr das Gehege garnicht passt und die Anzahl der Tiere auch nicht (Info: Das Gehege ist 5x1m groß und beherbergt 6 Schweinchen und steht auf dem Balkon). Da es hier letzte Woche Donnerstag zwischen meinem Freund und der Vermieter richtig geknallt hat wegen der Tiere haben wir jetzt entschlossen das die Tiere "Vorläufig" zu meinen Eltern ziehen (dort gibs dann mehr Platz als jetzt). Wir wohnen erst seit 2,5 Wochen hier in der Wohnung und da schon mit Rausschmiss gedroht wurde wenn die Tiere nicht innerhalb von 10 Tagen weg sind, haben wir dann gesagt das wir die notbremse ziehen. Ich weiß das ich die Tiere halten darf, aber das interessiert die Vermieterin leider garnicht (ihr Mann war vor 2 Tagen noch mal kurz bei uns und hat sich für das verhalten seiner Frau entschuldigt. Er weiß wie sehr ich an den Tieren hänge und auch das eine Abgabe eben dieser nicht in frage kommt). Einen rechtsstreit können wir uns leider auch nicht leisten, genauso wenig wie einen erneuten Umzug (beziehen zzt. beide ALG II und es war schon schwer genug überhaupt eine Wohnung zu finden die A Bezahlbar ist und B nicht total herunter gekommen).

  • Das ist klasse. Bitte den unteren Link deinen Eltern zeigen.


    Die Vermieterin müsste, da gebe ich dir recht, sie tut es aber nicht. Ich würde meinem Vermieter auch direkt antworten, dass er mich gerne mit entsprechenden Gesetzen und Urteilen überzeugen darf. Da sich ihre Eltern aber einschüchtern lassen, müssen wir das Pferd andersrum aufzäumen. Hilft nix.

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